Bauantrag zur Errichtung eines Bungalows und einer Doppelgarage(Tektur); Bauort: Fl.Nr.3/2, Stocketweg 2 in Meiling; Bauantrag-Nr. 02-2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 15.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 15.02.2022 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Der ursprüngliche Bauantrag 24/2021 zur Sanierung eines Einfamilienhauses mit Neubau einer Doppelgarage und eines Bungalows auf demselben Grundstück in Meiling wurde in der Sitzung vom 18.05.2022 vom Bauausschuss positiv behandelt.

Die Genehmigung erfolgte durch das Landratsamt Starnberg mit Bescheid vom 28.09.2021 (Az.: 40-B-2021-384-14).

Mit der vorliegenden Tektur begehrt der Antragsteller das gemeindliche Einvernehmen zur Vergrößerung des Bungalows und der Doppelgarage.

Der Bungalow soll nun in den Maßen 10,95 m x 5,70 m, mithin mit einer GR von 62,42 m² entstehen. Vorher war der Bungalow in den Abmessungen 10,00 m x 4,40 m mit einer GR von 44,00 m² geplant. Die Wandhöhe beträgt nun zwischen 4,18 m und 5,32 m (zuvor zwischen 3,72 m und 4,84 m). Die Firsthöhe neu beträgt 5,90 m (zuvor 5,06m).

Die Garage ist nunmehr vergrößert mit 6,50 m x 6,50 m geplant. Bisher genehmigt ist sie in den Abmessungen 6,00 m x 6,50 m

Baurechtliche Beurteilung:

Bauplanungsrechtlich fügt sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB ein.

Anlagen:

- Eingabepläne

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 30.01.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 30.01.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.03.2022 11:07 Uhr