Errichtung einer Doppelduplexgarage i.V.m. dem Antrag auf Zulassung von der Veränderungssperre; Bauort: Fl.Nr. 926, Wörthseestraße 77, Gem. Hechendorf ; Bauantrag-Nr. 54-20222


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 06.12.2022 ö 11

Sach- und Rechtslage

Das Baugrundstück (2748 m²) befindet sich im Umgriff am 22.06.2022 bekanntgegebenen Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wörthseeufer – Teil Nord“.
Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach §14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. 
Gegenstand des Antrages ist die Errichtung einer Doppelduplexgarage mit einer Grundfläche von 75,15 m². Die Lage im Bereich der südlichen Grundstücksgrenze entspricht im Wesentlichen der der bereits entfernten Doppelgarage (ca. 50,0m²) und auch dem festgesetzten Standort des Bebauungsplanes.
Planungsrechtliche Beurteilung: 
Die eingereichte Planung widerspricht den Planungsüberlegungen der Gemeinde nicht und erfüllt ebenfalls die bauordnungsrechtlichen Vorschriften.
Daher kann eine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt werden. 

Beschlussvorschlag

Die Ausnahme von der Veränderungssperre nach §14 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 30 BauGB kann befürwortet werden. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Die Ausnahme von der Veränderungssperre nach §14 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 30 BauGB kann befürwortet werden. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:07 Uhr