Erweiterung Gewerbegebiet Jahnweg; Überarbeiteter Entwurf Vergaberichtlinie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö Beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Die nach der Sitzung vom 26.07.2022 überarbeiteten Vergaberichtlinie beinhaltet im Wesentlichen drei Änderungen, die farblich türkisblau unterlegt sind:

1. Zulassung einer digitalen Bewerbung:

Eine digitale Form der Bewerbung soll nunmehr zulässig sein. Dafür kann nach Rücksprache mit der EDV auf ein online Bewerbungsportal der Firma SecurForms zurückgegriffen werden. Diese Bewerbungsportal ist nach Bedürfnissen des Bewerbungsverfahrens modulierbar und DSGVO konform. Die Kosten für eine SecurForms-Lizenz belaufen sich auf 699,72 € (inkl. MwSt) pro Jahr.

Bisher laufen die Stellenbewerbungen bei der Gemeinde Seefeld über ein solches Bewerbungsportal. 

Um die rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Vollständigkeit und der Richtigkeit der im Bewerbungsverfahren gemachten Angaben zu gewährleisten wird das Verfahren aufgesplittet. In einem ersten Schritt erfolgt die Abgabe der Bewerbungsunterlagen über das vorgenannte Bewerbungsportal. In einem zweiten Schritt wird die Vollständigkeit geprüft und der Bewerber erhält ein analoges Schreiben, in dem er die Vollständigkeit und der Richtigkeit versichert.

2. Zulassung der Bewerbung auf zwei Bauräume:

Da im Bauleitplanungsverfahren die Möglichkeit entsteht, dass mehrere Bauräume mit den gleichen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen entstehen, wird für zwei von diesen gleichlautenden Bauräumen eine Mehrfachbewerbung zugelassen.

3. Verteilung von Restflächen in den einzelnen Bauräumen:

Da aufgrund der Möglichkeit zur Angabe einer Wunschgröße des Grundstücks, ohne vorherige Parzellierung von Baugrundstücken, das Folgeproblem von Restflächen in den Bauräumen entstehen kann, war auch hier eine entsprechende Regelung zu treffen.
 
Im Übrigen wurde auf Grundlage des Sitzungsverlaufs der Gemeinderatssitzung 26.07.2022 die Pflicht zur Vorlage eines Bebauungskonzepts durch den Bewerber eingefügt.

Anlage:
- Vergaberichtlinie Stand 20.03.2023

Sitzungsverlauf

Zu Beginn der Sitzung wird der Antrag gestellt, diesen nichtöffentlichen TOP 2 öffentlich zu behandeln. Diesem Antrag wird mit 11:8 Stimmen gefolgt. Der TOP wird als neuer Punkt 10 öffentlich behandelt.

Aus dem Gremium wird die Ansicht geäußert, dass die Vergabekriterien in der dargestellten Form für die Bewerber zu kompliziert seien, betreffend ihre normative Ausgestaltung in der Bewertung angreifbar und damit nicht rechtssicher. Eine Verschlankung sei gewünscht. Zu bedenken sei ebenfalls, dass einheimische Handwerksbetriebe als produzierendes Gewerbe auf die Möglichkeit zu Lärmemissionen angewiesen seien. Dies sei in der Erweiterung des Gewerbeparks Seefeld theoretisch umsetzbar. Aufgrund der in Hechendorf am Oberfeld anliegenden Wohnbebauung sei ein zukünftiges Gewerbegebiet in Hechendorf eher für stilles Gewerbe geeignet. Die Vergabekriterien würden diese Überlegung nicht wiederspiegeln. Das einheimische Gewerbe sei hinsichtlich der Vergabekriterien derzeit benachteiligt.

Dagegen wird eingewendet, dass die Vergabekriterien von langer Hand in verschiedenen Sitzungen der Taskforce-Gewerbe vorbesprochen worden seien. Eine Benachteiligung des einheimischen Gewerbes durch die Kriterien sein nicht ersichtlich.   Die Vergaberichtlinie sei orientiert and der Richtlinie der Marktgemeinde Peiting und in Gesprächen mit der GWT besprochen worden.

Die Notwendigkeit der Aufnahme eines 13. Vergabekriteriums unter dem Stichwort „Systemrelevanz“ wird als notwendig erkannt. Auf Bitte der Verwaltung wird „Systemrelevanz“ definiert als „Beitrag zur Sicherstellung der wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur“ in der Gemeinde.

Beschluss 1

In die Bewertungskriterien (Abs. 1) wird ein neuer Punkt 13 aufgenommen mit dem Wortlaut:

„Systemrelevanz als Beitrag zur Sicherstellung der wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur in der Gemeinde“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der neue Punkt 13 wird mit dem Faktor 2 versehen (Nr. IV Abs. 2)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 3

Die Möglichkeit, sich postalisch zu bewerben, wird gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt die Vergaberichtlinien der Gemeinde Seefeld für die Veräußerung von gemeindlichen Gewerbegrundstücken im Gewerbegebiet „Erweiterung Gewerbepark Jahnweg“ in Seefeld in der Fassung vom 20.03.2023 mit den beschlossenen Änderungen und macht die Richtline zur Grundlage eines zukünftigen Bewerbungsverfahren. Ergänzungen bei der Anzahl der Bauräume und der Mindest- bzw. Maximalgröße werden nach Durchführung des Bauleitplanungsverfahrens eingefügt. Änderungen und Anpassungen sind bis zum Start des Bewerbungsverfahrens vorbehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
(GR Wastian stimmt mit Nein)

Datenstand vom 04.05.2023 10:54 Uhr