Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Herrsching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 6

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Herrsching: 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I“ 

Der Gemeinderat der Gemeinde Herrsching hat für das Grundstück Flur Nr. 31 am Mitterweg die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. 

Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum auf dem zentral im Hauptort gelegenen gemeindlichen Grundstück. 

Mit Schreiben vom 25.04.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Es wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Gemeindenews eingesehen werden.

Beschluss

Gemeinde Herrsching: 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I“ 

Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2023 10:11 Uhr