4. Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

Mit der Bebauungsplanänderung soll die bislang nicht bestehende planungsrechtliche Möglichkeit eröffnet werden, im Bereich Am Oberfeld 8 eine dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnete Wohnung (Betriebsleiterwohnung) innerhalb des Gebäudebestandes unterbringen zu können.  

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 05.05.2023 bis zum 06.06.2023 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.05.2023 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 06.06.2023 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. 

Aufgrund des Einwandes der Unteren Immissionsschutzbehörde ist die Erstellung von fachgutachterlichen Stellungnahmen zum Immissionsschutz erforderlich (siehe Abwägungsvorschlag zu B.1). Grundsätzlich ist nach aktuellem Kenntnisstand davon auszugehen, dass dem geplanten Vorhaben voraussichtlich keine immissionsschutzrechtlichen Belange entgegenstehen werden. 

Die Verwaltung schlägt vor, die geforderten Fachbeiträge einzuholen und bei bestätigter Unbedenklichkeit des Vorhabens den Bebauungsplan entsprechend anzupassen. Da mit der Einholung der fachgutachterlichen Stellungnahmen neue umweltbezogene Informationen vorliegen werden, muss der angepasste Bebauungsplanentwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB anschließend erneut ausgelegt werden. Hierbei kann jedoch die Auslegung in verkürzter Form und beschränkt auf die geänderten bzw. ergänzten Teile durchgeführt werden.  

Beschluss 1

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 20.06.2023). Die Abwägung vom 20.06.2023 ist Bestandteil des Beschlusses.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund der unter 1. beschlossenen Änderungen den Bebauungsplanentwurf anzupassen und die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen und mit verkürzter Auslegungsdauer durchzuführen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.08.2023 10:42 Uhr