Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: Fl.Nr.492/2, Steinebacher Weg 9 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.06/2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.04.2023 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.492/2, 
       - 965 m²
       - derzeit bebaut mit einem Wohnhaus/Einfamilienhaus; zum Abriss vorgesehen

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 34 BauGB
- Vorbescheid (40-V-2022-112-14) vom 20.01.2023 zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern wurde vom LRA Starnberg genehmigt 

Beschreibung des Bauvorhabens:

- Vorliegend wurde jetzt der Bauantrag gestellt; Antragsteller ist nicht mehr die Amiga GmbH (Vorbescheid), sondern die Agathes GmbH

- Abmessungen 11,24 m x 7,99 (Vorbescheid 10m x 10m) 
- Bebauung KG, EG, DG (2 Vollgeschosse)
- GR 1: 89,80 zzgl. Terrasse von 19,18 m², zusammen 108,98 m² (Vorbescheid 100 m²)
- Geschossfläche: 179,62 m² 
       - Wandhöhe max. 5,12 m (Vorbescheid 5,10 m)
       - Firsthöhe 7,07m (Vorbescheid 7,60 m)
       - Wohnfläche 165,99 m²  
       - Doppelgarage

- Abstandsflächenübernahme im Nordosten hin zu Fl.Nr.492/9 Hdf bereits notariell beurkundet
- Erschließung des Hinterliegergrundstück über die Zufahrt Brunnenweg durch Gewährung einer Dienstbarkeit gesichert.

       Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

- Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein. Die Vorgaben des Vorbescheids sind nur geringfügig überschritten
- beide Häuser zusammen verwirklichen auf dem Grundstück eine GRZ von 0,38



Anlagen:

- Eingabeplan
- Abstandsflächenübernahme
- Vorbescheid (40-V-2022-112-14) vom 20.01.2023 

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 28.02.2023 wird nach § 34 BauGB befürwortet. 

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 28.02.2023 wird nach § 34 BauGB befürwortet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2023 10:30 Uhr