Baugrundstück:
- Fl.Nr.492/2,
- 965 m²
- derzeit bebaut mit einem Wohnhaus/Einfamilienhaus; zum Abriss vorgesehen
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
- Vorbescheid (40-V-2022-112-14) vom 20.01.2023 zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern wurde vom LRA Starnberg genehmigt
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Vorliegend wurde jetzt der Bauantrag gestellt; Antragsteller ist nicht mehr die Amiga GmbH (Vorbescheid), sondern die Agathes GmbH
- Abmessungen 11,24 m x 7,99 (Vorbescheid 10m x 10m)
- Bebauung KG, EG, DG (2 Vollgeschosse)
- GR 1: 89,80 zzgl. Terrasse von 19,18 m², zusammen 108,98 m² (Vorbescheid 100 m²)
- Geschossfläche: 179,62 m²
- Wandhöhe max. 5,12 m (Vorbescheid 5,10 m)
- Firsthöhe 7,07m (Vorbescheid 7,60 m)
- Wohnfläche 165,99 m²
- Doppelgarage
- Abstandsflächenübernahme im Nordosten hin zu Fl.Nr.492/9 Hdf bereits notariell beurkundet
- Erschließung des Hinterliegergrundstück über die Zufahrt Brunnenweg durch Gewährung einer Dienstbarkeit gesichert.
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
- Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein. Die Vorgaben des Vorbescheids sind nur geringfügig überschritten
- beide Häuser zusammen verwirklichen auf dem Grundstück eine GRZ von 0,38
- Eingabeplan
- Abstandsflächenübernahme
- Vorbescheid (40-V-2022-112-14) vom 20.01.2023