Erlass einer Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- & Gartenarbeiten sowie der Benutzung von Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2023 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Im Jahr 2003 hat der Gemeinderat der Gemeinde Seefeld entschieden, eine Verordnung zum Schutz vor ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten zu erlassen. Demnach durften entsprechende Arbeiten, wie z. B. Rasenmähen, nur von Montag – Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 19.00 Uhr sowie Samstag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr ausgeführt werden.

Verordnungen haben eine maximale Gültigkeitsdauer, weshalb sie zum 20.07.2023 außer Kraft getreten ist. Aktuell gelten daher die allgemeinen Lärmschutzvorschriften, die u. a. keine Mittagsruhe vorsehen. Das Rasenmähen wäre daher aktuell gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 der Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung in der Zeit von 7.00 Uhr – 20.00 Uhr zulässig.

Der Gemeinderat möge daher darüber entscheiden, ob erneut eine entsprechende Verordnung erlassen werden soll. Da zwischenzeitlich die Möglichkeit eröffnet wurde, auch die Benutzung von Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräten in dieser Verordnung zu regeln, wurde ein entsprechender Passus als Vorschlag in rot aufgenommen. Selbstverständlich kann auf entsprechende Regelungen auch verzichtet und ausschließlich Vorgaben zu ruhestörenden Haus- & Gartenarbeiten getroffen werden.

Sitzungsverlauf

Im Rahmen der Beratung zeigt sich, dass die Beschränkung der Benutzung von Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräten seitens des Gremiums nicht gewünscht ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- & Gartenarbeiten in der vorgelegten Fassung mit der Maßgabe, die Stellen zu streichen, die die Benutzung von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten betreffen. Die Verordnung soll schnellstmöglich ausgefertigt und bekanntgemacht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9

Datenstand vom 09.11.2023 12:54 Uhr