Unter bestimmten Voraussetzungen können Gemeinden dem Verursacher die Kosten, die durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen entstanden sind, in Rechnung stellen. So kann nach Art. 28 BayFwG z. B. für grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Einsätze sowie Fehlalarme Kostenersatz verlangt werden. Einsätze zur Personenrettung können dem gegenüber jedoch nicht abgerechnet werden.
Beispiel: Infolge eines Unfalls muss eine in einem Fahrzeug eingeklemmte Person von der Feuerwehr befreit werden. Dieser Teil des Einsatzes wird nicht abgerechnet. Muss im Anschluss jedoch weiterhin die Unfallstelle abgesichert und die Fahrbahn von Öl und Glassplittern gereinigt werden, wird das dem Unfallopfer in Rechnung gestellt. Erfahrungsgemäß übernimmt derartige Kosten die Versicherung.
Um Einsätze rechtssicher abrechnen zu können, ist der Erlass einer sog. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren, kurz Feuerwehrkostensatzung, notwendig. Mit einer entsprechenden Satzung ist auch die rückwirkende Abrechnung möglicherweise noch nicht abgerechneter Einsätze möglich.
Die Abrechnung der Einsätze erfolgt über Pauschalsätze, die z. B. pro Kilometer Wegstrecke, für den stundenmäßigen Einsatz von Personen, Fahrzeugen und Geräten einen entsprechenden Betrag vorsehen. Diese Beträge muss die Gemeinde anhand der tatsächlichen (Anschaffungs- und laufenden) Kosten kalkulieren.
Zur Veranschaulichung hier die Abrechnung anhand eines Beispieleinsatzes:
Ein beispielhafter Einsatz aufgrund eines Fehlalarms mit einer Dauer von einer Stunde, einer Wegstrecke von insgesamt 10 Kilometern sowie neun Mann im Einsatz, bei dem ein Mehrzweckfahrzeug, ein Löschgruppenfahrzeug und eine Drehleiter ausrückt würde demnach 1.051,49 € kosten.
Kosten MZF
Streckenkosten: 41,30 €
Ausrückestundenkosten: 41,24 €
Kosten HLF20:
Streckenkosten: 78,90 €
Ausrückestundenkosten: 183,71 €
Kosten Drehleiter:
Streckenkosten: 155,70 €
Ausrückestundenkosten: 298,64 €
Kosten Mannschaft
9 Personen x 28 € x 1 h = 252,00 €
Summe 1.051,49 €
Die Satzung sowie das Verzeichnis der Pauschalsätze inkl. derer Kalkulation wurden in enger Abstimmung mit den Ortsfeuerwehren erstellt und in dieser Form freigegeben. Beim Erlass der den Pauschalsätzen zugrunde liegenden Satzung wurde sich am rechtssicheren Muster des Bayerischen Gemeindetags orientiert.