Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Seefeld; Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö 4

Sach- und Rechtslage

Die Prüfung des Haushaltsjahres 2021 erfolgte in der Zeit vom 11.05.2023 bis 30.01.2024.
Die vollständige Durchsicht der Unterlagen wurde in den Räumen der Verwaltung durchgeführt. Hierzu standen alle Unterlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Verfügung.
Die in den jeweiligen Sitzungen aufgetretenen Fragen wurden von der Verwaltung erläutert. Es gibt somit keine offenen Prüfungsbeanstandungen mehr.
Der Prüfungsbericht wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 30.01.2024 einstimmig verabschiedet.
Dem Gemeinderat wird die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 und die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung empfohlen.

Sitzungsverlauf

Herr Gentz berichtet als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses darüber, dass sich die Buchhaltung der Gemeinde in vorbildlichem Zustand befindet. Er weist darauf hin, dass jährlich ca. 200.000 € für die Planungs- und Ausführungsüberwachung von Elektroarbeiten ausgegeben werden und regt an, hierfür entweder eine Stelle in der Verwaltung zu schaffen oder die Arbeiten auszuschreiben.
Außerdem stellt er fest, dass bestehende Mieten und Pachten seit geraumer Zeit nicht angepasst wurden. Dies sollte nachgeholt werden.
Des weiteren begrüßt Herr Gentz, dass der Umstand des 2023 ausgelaufenen Baumpflegevertrags und des nicht vorliegenden digitalen Baumkatasters zwischenzeitlich durch die Neuvergabe und Sicherstellung der Digitalisierung behoben wurde.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde 2021 mit dem in der Anlage beigefügten Ergebnissen gem. Art.102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt dem Ersten Bürgermeister und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2021, unter Bezugnahme auf die festgestellte Jahresrechnung 2021 für die Gemeinde und den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung, die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Abstimmung ohne Bürgermeister Kögel (Art. 49 GO)

Datenstand vom 17.04.2024 13:45 Uhr