Einbeziehungssatzung "Hochstadter Straße, Flur Nr. 291"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö Beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.11.2023 beschlossen, die Einbeziehungssatzung „Hochstadter Straße, Flur Nr. 291“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen. 

Mit der Aufstellung der Einbeziehungssatzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Ortsabrundung im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 291 an der Hochstadter Straße in Unering geschaffen werden. Die Fläche wurde anhand einer durchgeführten Vorprüfung für eine Ortsabrundung als geeignet beurteilt.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung wurde am 23.01.2024 gebilligt und anschließend veröffentlicht. Die Veröffentlichung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 02.02.2024 bis zum 05.03.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.01.2024 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 05.03.2024 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung gefasst und das Verfahren abgeschlossen werden.
 

Sitzungsverlauf

Im Rahmen der Beratung wird der Wunsch geäußert, vom Antragsteller die Abtretung einer Fläche in der Breite eines Geh- und Radwegs zu forcieren. Um einen Geh- und Radweg auf Höhe des Gründstücks entlang der Hochstadter Straße zu realisieren, müsste das Bestandsgebäude jedoch abgerissen werden. Die Verwaltung wird deshalb mit den Grundstückseigentümern des hinter dem betreffenden Grundstück verlaufenden Feldwegs Kontakt aufzunehmen.

Beschluss 1

Die im Rahmen der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 19.03.2024). Die Abwägung vom 19.03.2024 ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Beschluss 2

Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt die Einbeziehungssatzung „Hochstadter Straße, Flur Nr. 291“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 19.03.2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Beschluss 4

Der Satzungsbeschluss der Einbeziehungssatzung „Hochstadter Straße, Flur Nr. 291“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2024 13:45 Uhr