2. Änderung des Bebauungsplanes "Seestraße II"; Änderungs-, Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Bebauungsplan „Seestraße II“ in der Fassung vom 15.05.1992, rechtsverbindlich seit 27.04.1994, regelt die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Bereich Seestraße und Seeleite. 

Der Eigentümer des Flurstücks 145/1, Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee, möchte den baufälligen Bestandsbungalow auf seinem Grundstück durch einen Neubau mit Erd- und Dachgeschoss ersetzen. Aufgrund der eher restriktiven Festsetzungen des Bebauungsplanes „Seestraße II“ ist ein Dachgeschossausbau insbesondere im Bereich der Seeleite jedoch nur sehr eingeschränkt möglich. 

Der Grundstückseigentümer ist folglich mit der Bitte an die Gemeinde herangetreten, die Festsetzungen zur Dachgestaltung anzupassen, um dadurch einen etwas größeren Gestaltungsspielraum für die Ausgestaltung des Dachgeschosses zu eröffnen. Vorgesehen wäre die Ausbildung eines versetzten Satteldachs anstatt des bislang ausschließlich vorgeschriebenen „normalen“ Satteldachs, die Erhöhung der Dachneigung von derzeit 23° auf ca. 30° sowie ggf. die Ausbildung von Dachgauben. 

Der Bauherr verweist zudem auf zahlreiche Vergleichsfälle in der näheren Umgebung, bei denen bereits eine abweichende Dachform, eine höhere Dachneigung und Dachgauben vorzufinden sind. Allerdings handelt es sich hier im Wesentlichen um Bestandsbauten, die bereits vor Inkraftsetzung des Bebauungsplanes vorhanden waren und Bestandsschutz genießen. Als Bezugsfälle für eine etwaige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes scheiden diese daher nach aktuellem Kenntnisstand aus. Insofern könnte nur eine Bebauungsplanänderung zu mehr Flexibilität beim Dachgeschossausbau führen.

Vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der allgemeinen Wohnraumknappheit sind die restriktiven Festsetzungen zur Dachgestaltung im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Seestraße II“ aus heutiger Sicht durchaus zu hinterfragen. Da es sich bei den vorgeschlagenen Änderungen zudem nur um eine untergeordnete Anpassung von Gestaltungsfestsetzungen handelt, wodurch weder das Maß der baulichen Nutzung noch das zugrundeliegende städtebauliche Konzept des Bebauungsplanes geändert werden, wäre eine Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB möglich.   

Ferner eröffnet sich in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, die zu unbestimmten Höhenfestsetzungen unter Pkt. 5c) und 5d) des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes an heutige rechtliche Maßstäbe anzupassen und eine Klarstellung hinsichtlich des unteren Bezugspunktes herbeizuführen.

Da der planerische Aufwand im gegenwärtigen Fall gering ist, hat die Verwaltung bereits einen Entwurfsvorschlag für die Bebauungsplanänderung ausgearbeitet (siehe Anlage). 

Beschluss 1

1.        Der Gemeinderat beschließt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße II“ für den gesamten Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes i.d.F. vom 15.05.1992 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.1         Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße II“ in der Fassung vom 16.04.2024, bestehend aus Satzung und Begründung, mit folgenden Anpassungen:
       Unter Festsetzung 5.f) werden auch versetzte Satteldächer zugelassen, wobei der Versatz am First auf das Maß des im Plangebiet bereits vorhandenen Bestandes begrenzt werden soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 4

3.2         Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße II“ in der Fassung vom 16.04.2024, bestehend aus Satzung und Begründung, mit folgenden Anpassungen:
       Unter Festsetzung 5.h) wird die zulässige Dachneigung für alle Bereiche auf max. 33° erhöht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 5

3.3         Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße II“ in der Fassung vom 16.04.2024, bestehend aus Satzung und Begründung, mit folgenden Anpassungen:
       Unter Festsetzung 5.j) wird die allgemeine Zulässigkeit von Dachgauben ab einer Dachneigung von 28° ergänzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 6

3.4         Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße II“ in der Fassung vom 16.04.2024, bestehend aus Satzung und Begründung, mit folgenden Anpassungen:
       Unter Festsetzung 5.c) und 5d) wird die Höhenfestsetzung durch die Streichung des Zusatzes „oder der von der Kreisverwaltungsbehörde festgesetzten [Geländeoberfläche]“ redaktionell geändert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 7

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2024 13:22 Uhr