Änderung der Friedhofsgebührensatzung auf Grund der Neuvergabe der Bestattungsdienstleistungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Zum Zwecke einer geordneten und würdigen Totenbestattung unterhält die Gemeinde die Friedhöfe Hechendorf am Kriegerdenkmal, an der Lindenallee sowie Oberalting Seefeld, sowie die Leichenhäuser in den Ortsteilen Unering, Drößling, Hechendorf – Lindenallee und Oberalting Seefeld.
Der zwischen der Gemeinde Seefeld und dem Bestattungsunternehmen Zirngibl Bestattungen GmbH geschlossene Vertrag über die Übernahme der hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen läuft zum 30.06.2024 aus. In der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2024 wurde die Vergabe an das Bestattungsinstitut Denk Trauerhilfe GmbH beschlossen, da diese das preisgünstigste und damit wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Die Friedhofsgebührensatzung (Anlage 2) ist unter § 4 „Bestattungsgebühren“ sowie unter § 6 „Sonstige Gebühren“ auf Grund der entsprechenden Angebotspreise mit den eingereichten Preisblättern demnach zum 01.07.2024 zu ändern (siehe Änderungssatzungsentwurf Anlage 1).
Die 4. Änderungssatzung soll am 01.07.2024 nach erfolgter Bekanntmachung in Kraft treten.
Sitzungsverlauf
Es wird um Klärung bzgl. der Abrechnung des Leichenhauses in Meiling gebeten.
Beschluss
Die 4. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen der Gemeinde Seefeld (Friedhofsgebührensatzung) vom 09.06.2017 (Anlage 2) werden beschlossen. Der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.07.2024 10:53 Uhr