Bauantrag zur Errichtung eines Satteldachs auf einer bestehenden Garage; Bauort: Fl.Nr.112/1, Dorfstraße 19 in Meiling; Bauantrag-Nr.13/2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 14.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Sanierung eines bestehenden Garagengebäudes (Dreifachgarage) mit Errichtung eines Satteldachs anstelle eines Flachdachs; das gegenwärtige Flachdach ist undicht; anstelle eines neuen Flachdachs wird nunmehr die Errichtung eines Satteldachs beantragt
Wandhöhe 2,045m und Firsthöhe 4,05 m ab vorhandenem und geplantem Gelände
Satteldach mit 22 Grad und Ziegeldeckung
Nachbarunterschriften liegen (fast) vollständig vor
Baurechtliche Beurteilung:
- das Bauvorhaben fügt sich nach unproblematisch § 34 BauGB ein
- die Garage ist nach Art.6 Abs.7 BayBO abstandsflächenrechtlich privilegiert, d.h. sie kann ohne eigene Abstandsflächen in den Abstandsflächen des Wohnhauses liegen,
Anlagen:
- Eingabeplan
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 12.03.2024 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 12.03.2024 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.06.2024 11:45 Uhr