Erlass einer neuen Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Seefeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die 5-jährige Amtszeit des Seniorenbeirates läuft Ende 2024 aus.
Bisher wurde der Seniorenbeirat in Wahlen gewählt.
In der Sitzung vom 18.06.2024 wurde die Verwaltung beauftragt mit dem Seniorenbeirat Modalitäten für eine Ernennung durch den Gemeinderat und eine entsprechende Satzungsänderung zu erarbeiten.
Die Satzung wurde hierauf zusammen mit dem Seniorenbeirat neu gefasst und in folgenden Punkten verändert:
In § 3 wird der Beginn der Amtsperiode auf den 01.12. festgelegt und die Dauer auf 4 Jahre verkürzt was ein Ende der Amtszeit zum 30.11. bedeutet.
Das Mindestalter für den Seniorenbeirat wird auf das vollendete 65. Lebensjahr festgesetzt.
Der Begriff Gemeindebürger wird durch Einwohner ersetzt.
Der § 4 erläutert das nun neue Ernennungsverfahren und lautet wie folgt:
§ 4 Ernennungsverfahren
- Die Ernennung erfolgt durch eine geheime Wahl der Gemeinderatsmitglieder. Die Reihenfolge (Platzziffer) ergibt sich durch die Anzahl der Stimmen, die der Kandidat/die Kandidatin auf sich vereinigen konnte. Bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los über die Platzierung.
- Durch öffentliche Bekanntmachung in Online- und Printmedien werden alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 65. Lebensjahr aufgerufen, sich innerhalb der mit dem Seniorenbeirat festgesetzten Frist zu bewerben.
- Nach Prüfung der Rechtmäßigkeit der Bewerbungen wird die Kandidatenliste dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
- Bei fünf oder weniger Kandidaten entfällt die Wahl durch den Gemeinderat. Die Kandidaten werden vom Gemeinderat bestätigt.
- Bei Ausscheiden eines Beiratsmitglieds rückt der Kandidat/die Kandidatin mit der nächsten Platzziffer nach. Sind keine weiteren Bewerber vorhanden, kann der Gemeinderat geeignete sich bewerbende Personen auch unterjährig ernennen.
- Der bestehende Seniorenbeirat bleibt solange im Amt, bis der neu ernannte Seniorenbeirat konstituiert ist.
In § 6 wird festgelegt, dass bei Beschlussfassung mit Stimmengleichheit, die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend ist.
Die Ernennung wird nach Rücksprache mit dem Seniorenbeirat für die Sitzung im November anberaumt.
Der Seniorenbeirat wird das bisher selbst geführte Konto auf eigenen Wunsch auflösen und die Ausgaben des Seniorenbeirats (Budget lt. Satzung 500 €) werden zukünftig über den Haushaltsansatz abgerechnet.
Beschluss
- Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Seefeld sowie deren Bekanntmachung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.09.2024 12:57 Uhr