Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Andechs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 7

Sach- und Rechtslage

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 30 „Östlich des Steyrerwegs im Gemeindeteil Frieding“ 

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 21.11.2023 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Östlich des Steyrerwegs im Gemeindeteil Erling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

Mit der Bebauungsplanänderung soll die Errichtung einer Lager- und Bodenaufbereitungshalle mit Waagehaus und Labor auf dem Gelände einer ortsansässigen Baufirma am Steyrerweg im Norden von Frieding ermöglicht werden.

Die Gemeinde Seefeld wurde bereits im Mai 2024 um Stellungnahme zur Planung gebeten. In diesem Zusammenhang wurden seitens der Gemeinde Seefeld insbesondere Bedenken in Bezug auf zusätzlichen Lkw-Verkehr und Lärmimmissionen im Bereich des Ortsteils Drößling vorgebracht (siehe Stellungnahme vom 15.05.2024).

In der Sitzung vom 30.07.2024 hat sich der Bauausschuss der Gemeinde Andechs mit den vorgebrachten Bedenken auseinandergesetzt (siehe Abwägung vom 30.07.2024). Demzufolge gibt die Gemeinde Andechs an, dass nicht mit einer wesentlichen Zunahme von Fahrbewegungen zu rechnen sei und keine wesentlichen zusätzlichen Emissionen entstehen würden. Eine von der Gemeinde Seefeld geforderte Konkretisierung des Betriebskonzeptes oder eine vertiefte Untersuchung der verkehrlichen und immissionsbedingten Auswirkungen auf Ebene der Bebauungsplanung wurde nicht vorgenommen. 

Zugleich wurden die folgenden wesentlichen Planänderungen durch den Bauausschuss der Gemeinde Andechs beschlossen: 
  • Erweiterung des Geltungsbereiches um eine kleine Teilfläche des Steyrerwegs
  • Reduzierung der zulässigen Grundfläche in SO2 von 4.900 m² auf 4.000 m²
  • Ergänzung einer Überschreitungsregelung der zulässigen GR für Nebenanlagen im SO1 und Ausschluss einer Überschreitung im SO2
  • Ergänzung einer max. Firsthöhe von 11m im SO1
  • Konkretisierung der Festsetzungen zu den zulässigen Dachformen (Reduzierung der Dachneigung bei Satteldächern, Ergänzung der Dachform Flachdach)
  • Klarstellende Anordnung der Abstandsflächen gemäß BayBO

Aufgrund der erfolgten Planänderungen ist eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Mit Schreiben vom 08.08.2024 wurde die Gemeinde Seefeld daher erneut um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung schlägt vor, die im Rahmen der ersten Beteiligung vorgebrachten Einwände aufrecht zu erhalten und erneut vorzubringen. Weder konnten die Bedenken der Gemeinde Seefeld überzeugend ausgeräumt werden noch ergeben sich durch die von der Gemeinde Andechs beschlossenen Änderungen nennenswerte Auswirkungen.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Rathaus / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


11. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 19.03.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern (11. Änderung).

Im Zuge der Bebauungsplanänderung soll der Bauraum auf dem Grundstück Flur Nr. 68/1 der Gemarkung Machtlfing geringfügig vergrößert werden, um an das bestehende Wohnhaus Traubinger Straße 9a einen Balkon mit Außentreppe anbringen zu können. 

Mit Schreiben vom 08.08.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.

Beschluss 1

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 30 „Östlich des Steyrerwegs im Gemeindeteil Frieding“

Die mit Stellungnahme vom 15.05.2024 vorgebrachten Bedenken werden weiterhin vollumfänglich aufrecht erhalten. 

Nach wie vor werden die Angaben zum Betriebskonzept und zu den verkehrlichen Auswirkungen als unzureichend betrachtet. Die Aussage, dass eine Erhöhung der Lkw-Fahrten durch Drößling nicht absehbar sei und das Betriebskonzept keine wesentliche Zunahme von Fahrbewegungen vorsehe, wird vor dem Hintergrund der Dimensionierung des Vorhabens als unrealistisch erachtet. Die Gemeinde Seefeld fordert daher weiterhin eine vertiefte Auseinandersetzung mit den verkehrlichen Belangen, eine genauere Prognose der zu erwartenden Fahrbewegungen des Schwerlastverkehrs und darauf aufbauend eine Konkretisierung der zugrundeliegenden Fachgutachten.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Ausführungen in der Begründung von einigen geänderten Festsetzungen in der Satzung abweichen (z.B. Reduzierung der GR im SO2, Anpassung von Dachneigung und Dachform).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

11. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“

Die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2024 10:00 Uhr