22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spielplatz Meiling); Abwägungs- und Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.09.2024 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 beschlossen, die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spielplatz Meiling) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. 

Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung soll das bisher als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesene Grundstück Flur Nr. 126/0 der Gemarkung Meiling zukünftig als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz/Bolzplatz ausgewiesen werden.

Der Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 16.07.2024 gebilligt. Die Veröffentlichung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 22.07.2024 bis zum 23.08.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.07.2024 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 23.08.2024 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB). 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Feststellungsbeschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung beim Landratsamt eingereicht werden.

Beschluss 1

Die im Rahmen der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 24.09.2024). Die Abwägung vom 24.09.2024 ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat stellt die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spielplatz Meiling), bestehend aus Planzeichnung und Begründung in der Fassung vom 24.09.2024 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spielplatz Meiling) beim Landratsamt Starnberg einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2024 10:18 Uhr