Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 71 „Nördlich der Widdersberger Straße“
Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 „Nördlich der Widdersberger Straße, Anwesen 14, FlNr. 7, Gemarkung Frieding, im Gemeindeteil Frieding“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung von zwei neuen Wohngebäuden mit jeweils vier Wohnungen und Tiefgarage im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 7 der Gemarkung Frieding (ehemaliges Feuerwehrhausgrundstück an der Widdersberger Straße im Ortsteil Frieding).
Mit Schreiben vom 27.03.2025 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen des erneuten Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Rathaus / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung/Bekanntmachungen eingesehen werden.
Gemeinde Andechs: 11. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“
Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 19.03.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern (11. Änderung).
Im Zuge der Bebauungsplanänderung soll der Bauraum auf dem Grundstück Flur Nr. 68/1 der Gemarkung Machtlfing geringfügig vergrößert werden, um an das bestehende Wohnhaus Traubinger Straße 9a einen Balkon mit Außentreppe anbringen zu können.
Mit Schreiben vom 27.03.2025 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Rathaus / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung/Bekanntmachungen eingesehen werden.
Gemeinde Inning: 4. Änd. FNP „Östlich des Fuchsweges“
Der Gemeinderat der Gemeinde Inning hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Inning für den Bereich östlich des Fuchsweges zu ändern (4. Änderung).
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauflächen östlich des Fuchsweges im Süden des Ortsteils Buch.
Mit Schreiben vom 26.03.2025 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen des erneuten Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Bauen & Gewerbe / Flächennutzungspläne eingesehen werden.
Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Hauptstraße 3+5“
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 11.03.2025 beschlossen, die Auslegung des Bebauungsplanes „Hauptstraße 3+5“ durchzuführen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die bestehenden Innenentwicklungspotentiale im Bereich der Hauptstraße 3 und 5 in der Ortsmitte von Weßling aufzugreifen und eine Neuentwicklung von Wohnen und Gewerbe vorzubereiten. Es soll ein Besonderes Wohngebiet und ein Mischgebiet festgesetzt und somit eine ausgewogene Nutzungsdurchmischung von Wohnen und Gewerbe gesichert werden.
Mit Schreiben vom 26.03.2025 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Bauen / Städtebauliche Entwicklung / Bekanntmachungen eingesehen werden.
Gemeinde Weßling: 3. Änderung Bebauungsplan „Argelsrieder Feld“
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 11.03.2025 beschlossen, die Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Argelsrieder Feld“ durchzuführen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zusätzlichen Drogeriemarktes (dm) auf dem Parkplatz eines bestehenden Discounters (Aldi) am Argelsrieder Feld. Hierzu soll ein neues Baufeld für einen Drogeriemarkt mit einer Verkaufsfläche von max. 670 m² festgesetzt werden.
Mit Schreiben vom 26.03.2025 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Grundsätzlich ist nicht davon auszugehen, dass die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld berührt wird. Bei Einzelhandelsvorhaben kann es je nach Beschaffenheit und Größe zwar zu Kaufkraftabflüssen kommen, im plangegenständlichen Fall ist aufgrund der Entfernung des Standortes, der Begrenzung der Verkaufsflächengröße und des mangelnden sortimentsspezifischen Konkurrenzangebotes jedoch nicht mit negativen Auswirkungen auf bestehende Seefelder Einzelhandelsbetriebe zu rechnen.
Im Begründungsteil zum Bebauungsplan wird ferner ausgeführt: „Die Entwicklung erfolgt in einer städtebaulich integrierten Lage. Eine übermäßige Abschöpfung sortimentsspezifischer Kaufkraft zu Lasten innerörtlicher Bestandsbetriebe erfolgt nicht.“ Insofern wird seitens der Gemeinde Weßling auch für das eigene Gemeindegebiet nicht mit negativen Kaufkraftabflüssen zulasten bestehender Betriebe ausgegangen.
Die Verwaltung empfiehlt daher keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Bauen / Städtebauliche Entwicklung / Bekanntmachungen eingesehen werden.