Kommunale Ökostromausschreibung ab 01.01.2016
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses, 23.06.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Stromliefervertrag für die kommunalen Liegenschaften läuft zum 31.12.2015 aus. Eine neue Ausschreibung wird deshalb durchgeführt. Herr Spengler gibt den aktuellen Sachstand bekannt.
Sitzungsverlauf
Herr Spengler erläutert kurz den aktuellen Sachstand, die Gründe und den Zeitplan für die kommunale Ökostromausschreibung ab 01.01.2016.
Die Ausschreibung wird als Bündelausschreibung durchgeführt. Durch diese Bündelstromausschreibung (mitmachende Gemeinden u.a. Herrsching, Gilching, Feldafing, Pullach) soll in einem Bieterwettbewerb günstigere Preise erzielt werden.
Ziel einer Ökostromausschreibung ist, im Rahmen der energiewirtschaftlichen Möglichkeiten, einen zusätzlichen Umweltnutzen zu erzeugen bzw. einen Beitrag zur Energiewende zu leisten (sog. Qualifizierte Ökostromausschreibung).
Der eingekaufte Strom muss zu 100% aus erneuerbaren Energien entsprechend dem im Leitfaden des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
sowie des Bundesumweltamts zur Beschaffung von Ökostrom enthaltenen Ausschreibungsmodell beschafft werden. Damit der Stromeinkauf einen tatsächlichen Umweltnutzen hat, wird unter anderem festgelegt, dass der Strom zu 100 % aus neuen Anlagen und neuen Bestandsanlagen (Alter bei Stromlieferung maximal 6 Jahre) stammen muss.
Datenstand vom 02.04.2019 11:50 Uhr