1. Änderung des Bebauungsplanes "Sportplatz", Gemarkung Oberalting-Seefeld; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportplatz“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Midcourt-Tennisplatzes bzw. Multifunktionsplatzes für Kinder und Jugendliche im Bereich der Tennissportanlage am Jahnweg in Oberalting. Mit der Errichtung des zusätzlichen Platzes soll den wachsenden Anforderungen durch die steigenden Mitgliederzahlen des TC Seefeld Rechnung getragen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde erstmals im Zeitraum vom 06.08.2015 bis 08.09.2015 öffentlich ausgelegt. Im Zuge der parallel stattfindenden Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde von Seiten des Landratsames die Empfehlung ausgesprochen, vom vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB in das reguläre Verfahren zu wechseln und die öffentliche Auslegung zu wiederholen. Dieser Empfehlung wurde durch Beschluss des Gemeinderates vom 06.10.2015 entsprochen.
Die erneute öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 19.10.2015 bis zum 20.11.2015 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.10.2015 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 20.11.2015 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Beschluss
- Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 08.12.2015). Die Abwägung vom 08.12.2015 ist Bestandteil des Beschlusses.
- Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportplatz“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 08.12.2015 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung inkl. Umweltbericht und Anlagen wird gebilligt.
- Der Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportplatz“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.12.2015 09:35 Uhr