Nichtbebauung des "alten Rathausgrundstücks" mit einem Gebäude für die Gemeindeverwaltung; Erweiterung eines innerörtlichen Supermarktes auf diesem Grundstück; Antrag der CSU-Fraktion vom 04.12.2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2016 ö 6

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 04.12.2015 beantragte die CSU-Fraktion, zeitnah mit der Planung der Erweiterung des innerörtlichen Supermarktes auf dem Grundstück der Gemeinde Seefeld, Hauptstraße 42, zu beginnen. Dazu sei es nötig, die bisherige Planung für die Rathauserweiterung auch formell zu beenden (Anlage).

Am 29. Oktober fand das 1. Bürgerforum zum Thema „Ein Rathaus für Seefeld“ statt. Die Vorträge von externen Sachverständigen zur Organisations- und Raumanalyse, sowie zur möglichen Bebauung des Rathausgrundstücks hinter der Rathausvilla zeigten die tatsächlichen Rahmenbedingungen und Grenzen von bisher angedachten Varianten auf. Auch angesichts der zu erwartenden Entwicklungen, wie Unterbringung und Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie der Ortsentwicklung, sind entsprechende Infrastruktur, steigender Personalbedarf für die Gemeindeverwaltung und damit eine entsprechende räumliche Ausstattung absehbar. Die Ausführungen machten deutlich, dass ein zukunftsfähiges Verwaltungsgebäude, das künftigen Anforderungen gerecht werden soll, am Standort des alten Rathauses baulich nicht zu verwirklichen ist. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte ein entsprechender Feststellungsbeschluss gefasst werden.

Besonders wichtig ist dem Gemeinderat, dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach Erhalt der Rathausvilla entsprechend, baldmöglichst eine Aussage über die Verwertung des Rathausgrundstückes und des alten Rathausgebäudes zu treffen. Es ist vorgesehen, dass sich nach der Weihnachtspause der Arbeitskreis „Rathaus“ vertiefend auch mit diesen Varianten und Optionen beschäftigt.

In diesem Zusammenhang sollte auch mit dem Grundstücksbesitzer des Nahversorgers auf dem angrenzenden Grundstücks abgeklärt werden, zu welchen Konditionen z.B. im Wege des Erbbaurechtes eine Vereinbarung für die Erweiterung eines Supermarktes getroffen werden kann.

Sitzungsverlauf

Seitens der SPD Fraktion wird gebeten zu ermitteln, wie groß das Baufeld generell sein kann und ob die Erweiterung des Nahversorgers auch kleiner ausfallen könnte.
Die anwaltliche Stellungnahme, die der Verwaltung von Herrn Kloiber zugeleitet wurde, soll durch einen 2. Anwalt im Auftrag der Gemeinde geprüft werden.
Eine Interessenbekundung für die Erweiterung des Tengelmann Marktes durch EDEKA als Übernehmer des Marktes liegt der Verwaltung vor.

Beschluss 1

1.        Am Standort des „Alten Rathauses“, Hauptstrasse 42, Seefeld, wird kein Verwaltungsgebäude für die Gemeindeverwaltung baulich verwirklicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Beschluss 2

2.        Mit dem Grundstücksbesitzer des Nahversorgers auf dem angrenzenden Grundstück ist abzuklären, zu welchen Konditionen z.B. im Wege des Erbbaurechtes eine Einigung möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Arbeitskreis „Rathaus“ wird gebeten, mögliche Varianten – auch das alte Verwaltungs-gebäude betreffend – mit zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2018 09:01 Uhr