I. Bebauungsplan Nr. 45 „Südlich der Starnberger Straße (St 2067) im Gemeindeteil Erling“; Erneute Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Gemeinde Andechs möchte südlich der Starnberger Straße (St 2067) im Gemeindeteil Erling die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von drei neuen Wohngebäuden schaffen. Hierzu wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes sieht die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes mit drei Bauplätzen vor und wurde vom Bauausschuss der Gemeinde Andechs in der Sitzung am 24.11.2015 gebilligt.
Mit Schreiben vom 16.12.2015 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld durch die vorliegende Bebauungsplanaufstellung nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
II. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing" sowie 17. Änderung des Flächennutzungsplanes; Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 sowie der im Parallelverfahren stattfindenden 17. Änderung des Flächennutzungsplanes möchte die Gemeinde Andechs neues Baurecht nördlich der Straße „Am Ulrichsbichl“ am westlichen Ortsrand von Machtlfing schaffen. Durch die Eröffnung einer zusätzlichen Bauzeile sollen die bestehenden baulichen Strukturen am westlichen Ortsrand abgerundet werden. Die Entwürfe der Bauleitpläne sehen diesbezüglich die Erweiterung des bereits vorhandenen Dorfgebietes („MD“) in Richtung Westen vor und wurden vom Bauausschuss der Gemeinde Andechs bereits am 17.09.2013 gebilligt.
Mit Schreiben vom 23.12.2015 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zu den Bauleitplänen gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld durch die Planung nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
III. 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“; Behördenbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Andechs sieht als wesentliches städtebauliches Ziel den Erhalt der prägenden Gebäudestruktur im Ortskern von Machtlfing vor. Mit der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 sollen nun die gestalterischen Festsetzungen für das Grundstück Flur Nr. 85/2 an der Rothenfelder Straße angepasst werden, da entgegen den ursprünglichen Planungen kein kompletter Abbruch des Bestandes, sondern ein sog. Ersatzbau mit Errichtung eines Wohnhauses auf dem weiterhin bestehenden Untergeschoss erfolgen soll.
Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat den Entwurf der Bebauungsplanänderung am 15.12.2015 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Mit Schreiben vom 21.12.2015 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld durch die Bebauungsplanänderung nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
IV. Bebauungsplan Nr. 54 „Sondergebiet Klosterbrauerei im Gemeindeteil Erling“ sowie 22. Änderung des Flächennutzungsplanes; Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 beabsichtigt die Gemeinde Andechs die bestehenden Anlagen der Klosterbrauerei erstmalig bauplanungsrechtlich zu sichern und der Brauerei für die Zukunft auch ein moderates Entwicklungspotential in Übereinstimmung mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung einzuräumen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf eine von der Brauerei aktuell geplante Erweiterung der bestehenden Flaschenfüllerei entlang der Seefelder Straße. Gleichzeitig soll die Art der Nutzung so festgeschrieben werden, dass die übergeordnete Nutzung „Brauerei“ bestehen bleibt und sich keine Fremdnutzungen in dem Areal ansiedeln können. Im Parallelverfahren wird zudem der Flächennutzungsplan an die aktuellen Planungen angepasst (22. Änderung).
Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 54 sowie der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden vom Bauausschuss der Gemeinde Andechs in der Sitzung am 08.12.2015 und 15.12.2015 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Mit Schreiben vom 23.12.2015 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld durch die vorliegende Bauleitplanung nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen der jeweiligen Bauleitplanverfahren können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter „Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung“ eingesehen werden.