Bebauungsplan "Spitzstraße", Gemarkung Hechendorf, inkl. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.06.2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Spitzstraße“ aufzustellen sowie die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen auf den nördlich der Spitzstraße gelegenen und in Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücken Flur Nr. 395 und 402 der Gemarkung Hechendorf. Das geplante Wohngebiet soll im Rahmen eines Einheimischenmodells realisiert werden.
Der Vorentwurf der Bauleitpläne wird vom beauftragten Planungsbüro WipflerPLAN (Herr Burkart) in der heutigen Sitzung vorgestellt.
Sitzungsverlauf
Der Vorentwurf wird durch Herrn Burkart vom Planungsbüro WipflerPLAN vorgestellt. Aus dem Gremium werden mehrere Anregungen und Vorschläge zur Planung eingebracht:
- Anfertigung eines 3D-Modells des Baugebietes,
- Einbeziehung eines Energiefachmanns in die Detailplanungen,
- Prüfung der Möglichkeit einer zentralen Müllentsorgung über Unterflurhydranten,
- Erhöhung des Stauraums vor den Garagen von 5 m auf 6 m.
Um den Zeitplan nicht zu gefährden, soll der erste Verfahrensschritt (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) mit dem Vorentwurf in der vorliegenden Fassung durchgeführt werden. Die o.g. Hinweise und Anregungen werden dann im Zuge des weiteren Verfahrens entsprechend berücksichtigt (BP/FNP-Entwurf).
Beschluss
I. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
1. Der Gemeinderat billigt den vorgestellten Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorentwurfsunterlagen in der Fassung vom 26.07.2016 auszufertigen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
II. Bebauungsplan „Spitzstraße“
1. Der Gemeinderat billigt den vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes „Spitzstraße“. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorentwurfsunterlagen in der Fassung vom 26.07.2016 auszufertigen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.07.2018 09:05 Uhr