Errichtung einer Überdachung über einem bestehenden Fahrsilo;Bauantrag Nr.: 17/2016; Bauort: Fl.Nr.71, Gemarkung Drößling; Bauherr: Herr Florian Bauer


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bauausschusses, 10.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 4. Sitzung des Bauausschusses 10.05.2016 ö Beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.71 mit einer Größe von 6.387 m² der Gemarkung Drößling befindet sich im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist es als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit beurteilt sich nach § 35 Abs.1 BauGB.

Auf dem Grundstück befinden sich derzeit bereits zwei landwirtschaftliche Maschinen- und Bergehallen. Zusätzlich existiert ein betoniertes offenes Fahrsilo.

Mit dem Bauantragt begehrt der Bauwerber die Errichtung einer Überdachung über dem bestehenden Fahrsilo. Das Fahrsilo wäre somit geschlossen. Die geplanten Ausmaße gehen vom bestehenden Grundriss aus und würden 24,00 m x 5,63 m betragen. An der Südwestseite ist ein großes Tor zur Einfahrt vorgesehen. Es ergibt sich somit eine GR von 135 m². Die Wandhöhe beträgt 5,40 m und die Firsthöhe 6,72 m.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Anlagen:
  • Lageplan
  • Grundriss, Ansichten, Schnitt

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag zur Errichtung einer Überdachung über dem bestehenden Fahrsilo in der Fassung 14.03.2016 wird befürwortet.

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs.1, Nr.1 BauGB als privilegiertes Vorhaben anzusehen, vorbehaltlich der Erteilung der Privilegierung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).

Beschluss

Der Bauantrag zur Errichtung einer Überdachung über dem bestehenden Fahrsilo in der Fassung 14.03.2016 wird befürwortet.

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs.1, Nr.1 BauGB als privilegiertes Vorhaben anzusehen, vorbehaltlich der Erteilung der Privilegierung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 02.03.2018 08:37 Uhr