Bebauungsplan "Gut Delling" - Änderung und Erweiterung; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö 9

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.07.2014 beschlossen, den Bebauungsplan „Gut Delling“ – Änderung und Erweiterung – aufzustellen sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen. Ziel der Planung im Bereich von Gut Delling ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neustrukturierung und Erweiterung des Betriebsgeländes der TQ Group GmbH (inkl. Stellplatzflächen mit Überdachung durch PV-Module).

Da nach der öffentlichen Auslegung des BP-Entwurfs Änderungen an der Planung vorgenommen wurden, fand eine erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung (§ 4a Abs. 3 BauGB) nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen sowie mit verkürzter Auslegungsdauer in der Zeit vom 01.08.2016 bis 23.08.2016 statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gut Delling“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.  

Beschluss

  1. Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 20.09.2016). Die Abwägung vom 20.09.2016 ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Gut Delling“ – Änderung und Erweiterung – mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 20.09.2016 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht inkl. Anlagen werden gebilligt.

  1. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Gut Delling“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Genehmigung der im Parallelverfahren durchgeführten 11. Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Landratsamt erteilt wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Gegenstimme: GR Benoist

Datenstand vom 17.07.2018 09:07 Uhr