13. Änderung des Flächennutzungsplanes (Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld); Abwägungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.10.2015 beschlossen, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld durchzuführen.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche Vorbereitung der beabsichtigten zukünftigen Nutzungen auf den im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücksflächen zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld. Das zugrundeliegende Nutzungskonzept sieht eine abschnittsweise Entwicklung unterschiedlicher Teilbereiche mit Gemeinbedarfsnutzungen (Sport-und Freizeitflächen, Feuerwehr, Obdachlosen-/Flüchtlingsunterkünfte) sowie Wohnbauflächen vor. Eine Konkretisierung der Planung erfolgt auf Ebene der nachfolgenden Bebauungspläne, die je nach Planungsfortschritt in Teilabschnitten entwickelt werden sollen.
Der Vorentwurf der 13. FNP-Änderung wurde durch den Gemeinderat am 08.12.2015 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 21.12.2015 bis zum 22.01.2016 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.12.2016 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 22.01.2016 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Entwurf der 13. FNP-Änderung gebilligt und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.
Beschluss
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 15.11.2016). Die Abwägung vom 15.11.2016 ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld) mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 15.11.2016, bestehend aus Planzeichnung mit Begründung und Umweltbericht.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.07.2018 09:09 Uhr