Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Stellplatz; Bauort, Fl.Nr. 71/2 und 71/4, Grundberg 11 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.67/2016; Antragstellerin: Frau Christine Stumbaum


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Bauausschusses, 06.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 06.12.2016 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Die Grundstücke Fl.Nrn.71/2 und 71/4 mit einer Größe von zusammen 1403 m² befinden sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Seefeld sind die Grundstücke als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.

Beide Grundstücke sind zur Verschmelzung vorgesehen. Der gartenseitig Anbau an das bestehende Wohnhaus ist im Zuge des vorliegenden Bauantrages zum Abriss vorgesehen.

Die geplante Grundfläche (GR) aller baulichen Anlagen zusammen auf den Grundstücken beträgt 441,63 m² (nach § 19 Abs.4 BauNVO mit Nebenanlagen), mithin eine GRZ von 0,31. Die geplante Geschossfläche für das Gesamtgrundstück wird 398,55 m² betragen, mithin eine GFZ von 0,28. Beide Werte halten die Obergrenzen nach der BauNVO für allgemeine Wohngebiete (GRZ 0,4 und GFZ 1,2) ein.

Der vorliegende Bauantrag sieht die Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage und einem offenen Stellplatz vor. Geplant ist eine Bebauung UG, EG, und DG (zwei Vollgeschosse) in den erdgeschossigen Ausmaßen 15,99m x 7,70m. Die Wandhöhe beträgt talseitig 6,78 m bzw.6,38 m, bergseitig 5,07 m. Geplant ist eine Firsthöhe von 10,27 bezogen auf das geplante Gelände talseitig. Weiterhin vorgesehen sind ein Satteldach mit einer Dachneigung von 33,5 Grad und jeweils zwei Dachflächenfenstern je Gebäudeseite zur Belichtung und Belüftung insbesondere der Bäder im DG. Die Zuwegung erfolgt mittig am Doppelhaus über zwei getrennte Eingänge. Talseitig im Süden wird das UG hervorspringend gebaut und im Erdgeschoss aufliegend eine Terrasse mit 7,70m x 3,00m ausgebildet.

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein. Hinsichtlich der Wandhöhe orientiert sich der Baukörper am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück. Das bestehende Wohnhaus weist eine Wandhöhe von 7,94 m auf und eine Firsthöhe von 11,92 m, bezogen auf das natürliche Gelände auf. Die Ausmaße des Gebäudes sind geringer als die des vergleichbaren Doppelhauses auf dem unmittelbar angrenzenden Grundstücken Fl.Nrn.71 und 71/4. Die Gebäudelänge beträgt hier 19,80 m. Die Abstandsflächen nach Art.6 BayBO werden eingehalten.

Die Vorgaben der Stellplatzsatzung werden eingehalten, es werden drei Stellplätze geschaffen.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.




Anlagen:

  • Eingabepläne: Grundrisse, Ansichten und Schnitt

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 17.11.2016 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 17.11.2016 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 02.03.2018 08:40 Uhr