11. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gut Delling); erneuter Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.07.2014 beschlossen, den Bebauungsplan „Gut Delling“ – Änderung und Erweiterung – aufzustellen sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen. Ziel der Planung im Bereich von Gut Delling ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neustrukturierung und Erweiterung des Betriebsgeländes der TQ Group GmbH (inkl. Stellplatzflächen mit Überdachung durch PV-Module).  

Der Feststellungsbeschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 15.03.2016 gefasst. Die Genehmigung der FNP-Änderung durch das Landratsamt Starnberg wurde per Schreiben vom 06.04.2016 beantragt.

Aufgrund eines redaktionellen Fehlers in der Begründung zur FNP-Änderung wurde von Seiten des Landratsamtes empfohlen, eine erneute Auslegung der FNP-Änderung durchzuführen, da ansonsten die Genehmigung versagt werden müsse.

Demnach wurde in die Begründung unter dem Punkt „Planungsrechtliche Ausgangssituation – Derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan“ fälschlicherweise die FNP-Darstellung nach der Änderung anstelle der Ursprungsfassung aufgenommen. Nach Aussage des Landratsamtes könnte ein weniger in das Verfahren involvierter Betrachter daher davon ausgegangen sein, es habe sich zur früheren Fassung keine relevante Änderung ergeben.

Darüber hinaus sollten gemäß Empfehlung des Landratsamtes folgende redaktionellen Änderungen ebenfalls noch in eine geänderte Planfassung aufgenommen werden:
-        Auf S. 5 des Umweltberichts werden der bisherige und künftige FNP-Ausschnitt gegenübergestellt. Bei der Darstellung der bisherigen Situation sollte die unlängst ergänzte Darstellung „Kinderhaus“ noch mit aufgenommen werden.
-          Das Planzeichen „Bodendenkmal“ stimmt in Planzeichnung und Legende nicht exakt überein; dies sollte angepasst werden.

Die Verwaltung schlägt vor, den Empfehlungen des Landratsamtes nachzukommen und eine erneute Auslegung der redaktionell überarbeiteten Planunterlagen (Entwurfsfassung vom 19.07.2016, siehe Anlage) nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen vorzunehmen.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gut Delling) in der Fassung vom 19.07.2016, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht.

2.        Aufgrund der unter 1. beschlossenen Änderungen ist der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gut Delling) erneut auszulegen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen  durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2018 09:11 Uhr