Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Weßling (12. Änderung des Flächennutzungsplanes)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat am 21.03.2017 beschlossen, ein Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ durchzuführen.
Mit der gegenständlichen Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der bestehenden Konzentrationsfläche Kiesabbau östlich des Weßlinger Ortsteils Hochstadt geschaffen werden. Demzufolge sollen die im Regionalplan als Vorbehaltsfläche ausgewiesenen Flurstücke 136, 137, 249, 250 sowie 251, jeweils Gemarkung Hochstadt, zukünftig für die Gewinnung von Kies im Trockenabbau mit anschließender Wiederverfüllung zur Verfügung gestellt werden.
Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 02.06.2017 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung
gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.
Beschluss
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.06.2018 10:50 Uhr