2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2017 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ durchzuführen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung einer Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebes im Bereich Am Oberfeld 2. Der bestehende Legehennenstall soll durch einen Erweiterungsbau vergrößert und eine neue Halle für die Unterbringung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen errichtet werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 20.02.2018 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 05.03.2018 bis zum 06.04.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.02.2018 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 06.04.2018 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.
Beschluss
1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 05.06.2018). Die Abwägung vom 05.06.2018 ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 05.06.2018 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht inkl. Anlagen werden gebilligt.
4. Der Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld
“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.09.2018 09:36 Uhr