1. Änderung des Bebauungsplanes "Drozzastraße", Gemarkung Drößling; Änderungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Bebauungsplan „Drozzastraße“ i.d.F. vom 23.03.2010 wurde mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 18.11.2010 rechtsverbindlich. Im Bebauungsplan ist ein Allgemeines Wohngebiet („WA“) mit drei Baufeldern für Einzelhäuser festgesetzt, die über eine Stichstraße (Eigentümerweg) mit Anbindung an die Drozzastraße erschlossen werden. Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Drößling.
Der Eigentümer des Grundstücks Flur Nr. 324/13, Gemarkung Drößling, hat eine Änderung des Bebauungsplanes beantragt, um im rückwärtigen Bereich des Plangebietes einen zusätzlichen Bauplatz für ein Einzelhaus schaffen zu können. Derzeit ist im Bebauungsplan an dieser Stelle eine „WA“-Fläche (Allgemeines Wohngebiet) ohne Baufeld ausgewiesen, obwohl sich an dieser Stelle durchaus eine zusätzliche Bebauung anbieten würde.
Der mögliche zusätzliche Bauplatz ist bereits von drei Seiten von bestehender bzw. genehmigungsfähiger Wohnbebauung umgeben und vollständig erschlossen. Aus Sicht der Verwaltung stehen keine fachlichen Gründe entgegen, um an besagter Stelle entsprechend des Änderungsantrags ein zusätzliches Baufeld vorzusehen. Die Maßnahme stellt eine sinnvolle und sich anbietende Maßnahme der Nachverdichtung dar.
Die Änderung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen („Bebauungsplan der Innenentwicklung“).
Die anfallenden Planungskosten müssen vom Antragsteller übernommen werden. Zur Regelung der Kostenübernahme ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller vorgesehen.
Anlagen:
- Bebauungsvorschlag des Antragstellers
Vorgeschlagener Geltungsbereich
Sitzungsverlauf
Da es in der näheren Umgebung jüngst zu Überschwemmungen bei Starkregenereignissen gekommen sei, soll im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ein besonderes Augenmerk auf die funktionierende Niederschlagswasserbeseitigung gelegt werden.
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Drozzastraße“ für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 324/13 und 324/14 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Drößling, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens ggf. erforderlich werdenden Gutachten einzuholen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.09.2018 09:36 Uhr