Vorbescheid zur Erweiterung eines Einfamilienhauses; Bauort: Fl.Nr. 104/1, Bahnweg 14, Gemarkung Hechendorf; Bauherr: Herr Ulrich Blumenstock


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Bauausschusses, 08.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 13. Sitzung des Bauausschusses 08.12.2015 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.104/1 der Gemarkung Hechendorf hat eine Größe von 665 m². Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist es als reines Wohngebiet (WR) mit zwei bestehenden Bäumen dargestellt. Ein Bebauungsplan existiert nicht. Die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Derzeit ist das Grundstück mit einem kleinen Einfamilienhaus (UG,EG) und einer aufgeständerten Holzterrasse, die sich zwischen den zwei bestehenden alten Eichen befindet, bebaut. Im Rahmen des Vorbescheids sind das hölzerne OG und die Holzterrasse zum Abriss vorgesehen. Das gemauerte UG soll bestehen bleiben. Darauf aufbauend sollen zwei Vollgeschosse (somit UG,EG, OG) entstehen.

Mit dem Vorbescheidsantrag ist somit die Erweiterung bzw. der Aufbau von zwei erweiternden Vollgeschossen (EG, OG) mit Pultdach und  einer neuen Terrasse zwischen den Bäumen geplant. Die Ausmaße des neuen EG und OG betragen 5,75 m x 16,00. Dies ergibt eine GR von 92 m², mithin eine GRZ von 0,14. Die GFZ ist mit 0,33 geplant. Vorgesehen ist weiterhin im OG ein Pultdach mit 10-12 Grad Dachneigung, welches zum See hin ansteigt und damit talseitig seinen First hat. Daraus ergibt sich eine bergseitige Wandhöhe von 8,00 m und eine talseitige Firsthöhe von ca.9,22 m.

Die Besonderheit des Grundstücks liegt in seiner exponierten Geländelage (vgl. Schnitt). Vom Bahnweg aus steigt das Gelände stark an, so dass nur EG und OG erhöht zu sehen sind. Das UG tritt straßenseitig nicht in Erscheinung. Eine vergleichbare Geländesituation ist in der näheren Umgebung ansonsten nicht anzutreffen.

Die umgebende Bebauung weist überwiegend zwei Vollgeschosse auf. Insbesondere gibt es im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid für das Grundstück Fl.Nr.104 ein Schreiben des Landratsamts Starnberg, dass von einer prägenden, zweigeschossigen Bebauung ausgeht. Die umgebende Bebauung weist jedoch deutlich geringere Wand und Firsthöhen auf(vgl. Anlage). Die talseitige Firsthöhe von 9,22 m, welche vom Bahnweg aus sichtbar ist fügt sich nicht ein.

Anlagen:

-        Lageplan Bauantrag (M 1:1000)
-        Grundriss, Ansichten, Schnitt
-     Fragenkatalog zum Vorbescheid
-        Schnitt Bestand
-        Schreiben Landratsamt bzgl. Vorbescheidsantrag Fl.Nr.104, Hechendorf
-        Wandhöhen der prägenden, näheren Umgebung nach § 34

Beschlussvorschlag

Das Bauvorhaben in der Fassung vom 31.10.2015 wird gem. § 34 BauGB nicht befürwortet.

Es ergeht der Hinweis an den Antragsteller, dass sich zwecks der Abänderung der Planung mit der Gemeinde Seefeld ins Benehmen zu setzen. Vorgeschlagen wird den First bergseitig zu positionieren, damit entstände talseitig nur eine sichtbare Wandhöhe von 8,00 m.

Beschluss

Das Bauvorhaben in der Fassung vom 31.10.2015 wird gem. § 34 BauGB nicht befürwortet.

Es ergeht der Hinweis an den Antragsteller, dass sich zwecks der Abänderung der Planung mit der Gemeinde Seefeld ins Benehmen zu setzen. Vorgeschlagen wird den First bergseitig zu positionieren, damit entstände talseitig nur eine sichtbare Wandhöhe von 8,00 m.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

Abstimmungsbemerkung
Es ergeht der zusätzliche Hinweis an den Antragsteller, dass bei einer Abänderung der Planung auch die Grundfläche des Baukörpers im UG neu zu berücksichtigen wäre, damit eventuell eine gleichbleibende Wohnfläche bei einer geringen Gebäudehöhe verwirklicht werden kann.

Datenstand vom 05.01.2016 11:21 Uhr