Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 4. Änderung BBP "Am Fürst" Fl.Nr. 965/11 Gemarkung Pleinfeld im Bereich Bergstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Sitzung des Stadtrates, 16.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat Pleinfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2019 die 4. Änderung des bisher bestehenden Bebauungsplanes „Am Fürst“ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Entwurf der 4. Änderung in der öffentlichen Sitzung am 17.12.2020 gebilligt.
Nachdem die Voraussetzungen des § 13a BauGB gegeben sind, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.
Das Baugebiet „Am Fürst“ liegt im Süden der Marktgemeinde Pleinfeld, westlich der Schwäbischen Rezat und östlich der Umgehungsstraße der Bundesstraße 2.
Der Änderungsbereich umfasst die Fl. Nr. 965/11, Gem. Pleinfeld und schließt im Westen an eine öffentliche Leitungstrasse und an die Bergstraße an. Der Änderungsbereich wird im Norden vom Ottmarsfelder Weg begrenzt. Im Süden und Osten befindet sich Wohnbebauung.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Fürst“ im Bereich der Fl.Nr. 965/11 Gemarkung Pleinfeld im Bereich Bergstraße und Ottmarsfelder Weg berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 22. Februar 2021 gebeten.
Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.
Parallel zur Behördenbeteiligung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit vom 20.01.2021 bis einschließlich 22.02.2021 durchgeführt
Beschlussvorschlag
Gegen die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Fürst“ Fl.Nr. 565/11 der Gemarkung Pleinfeld in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
Beschluss
Gegen die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Fürst“ Fl.Nr. 565/11 der Gemarkung Pleinfeld in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.03.2021 13:14 Uhr