Vollzug des SBG, Bestellung eines Sicherheitsbeauftragen für die Stadt Spalt


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Stadtrates, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 22. Sitzung des Stadtrates 18.05.2021 ö 7

Sachverhalt

Die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten ist im Vollzug des SGB VII für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten notwendig.

Nachdem die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten bisher an den im April ausgeschiedenen Mitarbeiter des Stadtbauamtes Valentin Zerr übertragen war, ist die Neubestellung eines Sicherheitsbeauftragten wiederum zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen vorzusehen.

Die Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter sollten auch weiterhin durch einen technischen Mitarbeiter des Bauamtes erfolgen.

Hierbei geht es im Wesentlichen um die technischen Anforderungen mit Begleitung und Beratung der einzelnen städtischen Einrichtungen unter Beteiligung des Unfallversicherungsverbandes.

Es wird vorgeschlagen, aufgrund des technischen Fachwissens Herrn Roland Rössler, Mitarbeiter im Bauamt, als Sicherheitsbeauftragten der Stadt Spalt zu bestellen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass als Sicherheitsbeauftragter der Stadt Spalt für alle Einrichtungen der Stadt Spalt (außer Brauerei) Herr Roland Rössler mit sofortiger Wirkung bestellt wird.

Die Maßnahmen des Sicherheitsbeauftragten sind unterjährig in einem zusammenfassenden Bericht über die Ergebnisse und Auswertungen zu erfassen und am Anfang des folgenden Kalenderjahres dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass als Sicherheitsbeauftragter der Stadt Spalt für alle Einrichtungen der Stadt Spalt (außer Brauerei) Herr Roland Rössler mit sofortiger Wirkung bestellt wird.

Die Maßnahmen des Sicherheitsbeauftragten sind unterjährig in einem zusammenfassenden Bericht über die Ergebnisse und Auswertungen zu erfassen und am Anfang des folgenden Kalenderjahres dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.07.2021 11:48 Uhr