Bekanntgabe der Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: 34. Sitzung des Stadtrates, 02.11.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Spalt) | 34. Sitzung des Stadtrates | 02.11.2021 | ö | 3 |
Sachverhalt
Dringlichkeitsentscheidung durch den Ersten Bürgermeister für die Beauftragung der Firma Biedenbacher im Rahmen der Schulhofumgestaltung, Nachtrag 12,
Maßnahme: Fernwärmeumverlegung, Leitungsverlegung
Beauftragung über eine Angebotssumme in Höhe von 2.274,21 €
Vom 1.Bürgermeister wurde eine Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO im Zusammenhang mit der Fernwärmeumverlegung Leitungsverlegung im Schulhof angeordnet. Die Auftragssumme beläuft sich auf 2.274,21 €. Der Auftrag wurde an die Firma Biedenbacher vergeben.
Von der Dringlichkeitsentscheidung (siehe beiliegenden Entscheidungsvermerk) ist der Stadtrat zu informieren.
Datenstand vom 15.12.2021 10:47 Uhr