Bekanntgabe der Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Stadtrates, 02.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 34. Sitzung des Stadtrates 02.11.2021 ö 3

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidung durch den Ersten Bürgermeister für die Beauftragung der Firma Biedenbacher im Rahmen der Schulhofumgestaltung, Nachtrag 12,
Maßnahme:         Fernwärmeumverlegung, Leitungsverlegung
               Beauftragung über eine Angebotssumme in Höhe von 2.274,21 €

Vom 1.Bürgermeister wurde eine Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO im Zusammenhang mit der Fernwärmeumverlegung Leitungsverlegung im Schulhof angeordnet. Die Auftragssumme beläuft sich auf 2.274,21 €. Der Auftrag wurde an die Firma Biedenbacher vergeben. 

Von der Dringlichkeitsentscheidung (siehe beiliegenden Entscheidungsvermerk) ist der Stadtrat zu informieren. 

Der Stadtrat nimmt  von der Dringlichkeitsentscheidung Kenntnis

Datenstand vom 15.12.2021 10:47 Uhr