Bauherr: Antrag 64/22
Baugrundstück: Nähe Güsseldorfer Str., Fl.Nr. 729 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport
Antragsnummer: 64/22
Auf dem Flurstück 729 Gmk. Spalt wurde ein Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 32 „An der Güsseldorfer Straße II“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
Der Stadtrat der Stadt Spalt hat bereits in seiner Sitzung vom 05.04.2022 ein positives Signal zu der Bebaubarkeit und der Befreiung der Festsetzungen des Bebauungsplanes gegeben.
Die Planzeichnungen des jetzt eingereichten Bauantrages spiegeln die damalige Vorplanung wider.
Stellplätze sind ausreichend am Baugrund geschaffen.
Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt. Sämtliche Unterschriften zur Zustimmung sind vorhanden.
Es soll ein Einfamilienhaus mit Carport ausschließlich auf Fl. Nr. 729 Gmk. Spalt erstellt werden.
Geplant ist Das Haus mit EG, OG und ausgebautem Dachgeschoss. Gesamthöhe 9,98 m, Wandhöhe soll 6,73 m betragen. Dachneigung 45° mit Dacheindeckung dunkel. Das Wohngebäude liegt außerhalb der ursprünglichen Baugrenzen, auch das Carport soll außerhalb der bisherigen Baugrenzen mit Flachdach an den Technikraum angeschlossen werden. Hierzu muss die Baugrenze massiv überschritten werden, die Überplanung war bei der positiven Beschlussfassung der Anfrage an den Stadtrat der Hauptbestandteil und wurde bereits im Vorfeld positiv gewertet. Beide Bauwerke werden mit Flachdach / extensiver Dachbegrünung geplant.
Die Erschließung, insbesondere die Zufahrt soll über einen Eigentümerweg Fl. Nr. 729/7 erfolgen. Die Erschließung muss vom Bauherrn getragen werden. Die Ableitung des OF-Wassers erfolgt wie im Bebauungsplan festgelegt in eine Zisterne. Alle weiteren Leitungen sind in der Planung aufgeführt. Wasser, Strom werden von Fl. Nr. 78 zugeführt, die Gebrauchtwasserableitung in den öffentlichen SW-Kanal am Heiligen Abend erfolgt mit Grunddienstbarkeit über Fl. Nr. 651 Gmk. Spalt.
Die Eingrünung wurde in den Planungen dargestellt. Da sich auf Fl. Nr. 651 Gmk. Spalt ein Gewässer 3. Ordnung befindet, sollten auf dem Baugrundstück Vorkehrungen gegen Überflutung, durch Starkregen, getroffen werden. Dies sollte als eigener Beschluss in der Sitzung festgelegt werden.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgender Antrag auf Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 32 „An der Güsseldorfer Straße II“ wurden gestellt:
- Im Planblatt des Bebauungsplanes sind Baugrenzen festgelegt. Die vorhandene Baugrenze wird in großem Maß überschritten.
Der Baukörper soll außerhalb der Baugrenzen teilweise errichtet werden, da der Bebauungsplan eine sinnvolle Wohnbebauung und Ausrichtung des Gartenbereichs unnötig erschwert. Hier wurden neue Baugrenzen planerisch dargestellt.
Ausbildung des Wohnhauses mit 2 Vollgeschossen + Dachgeschoss
- 5.3. Die Garagenbauwerke dürfen nicht mehr als 11 m von der Straßenkante der Erschließungsstraße entfernt sein
Da geplante Carport liegt weiter als 11m von der Straßenkante der Erschließungskante entfernt
Der Carport ist an den Technikraum in Verbindung mit dem Wohnhaus angebaut und wird mit einem begrünten Flachdach ausgeführt
Ausbildung großformatiger Fensteröffnungen anstatt stehender Formate