Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel / Projekt "Renaturierung Höllbach" / hier: Vorstellung eines ersten Planungsentwurfs und Beschluss bzgl. dem weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 28.07.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Nach der grundsätzliche Förderzusage des Bundes (Fördersumme: 175 TEUR / Förderquote: 90%) wurden die notwendigen Antragsunterlagen für das Projekt durch die Verwaltung weiter ausgearbeitet. Parallel hat der Gemeinderat i. R. d. Sitzung am 30.03.2022 das Büro Steinbacher Consult mit den notwendigen Planungsleistungen beauftragt. 

Am 04.05.2022 fand ein erstes Gespräch statt, um die durch das Ingenieurbüro erarbeiteten Ideen zu besprechen. Anwesend waren Bgm. Staffler, GR-Mitglied Irmard Meissner als zuständige Referentin sowie aus der Verwaltung Marina Filgertshofer und Sebastian Klass. Frau Steinbacher als Vertreterin des Büros präsentierte i. R. eines 90 minütigen Termins ihre Ansätze und Ideen. Nachdem diese bei den Teilnehmern des Vorgesprächs auf große Zustimmung gestoßen sind, hat Bürgermeister Staffler darum gebeten, die Ideen mit einer Kostenschätzung zu unterfüttern und die Machbarkeit zu untersuchen. Ebenfalls wurde darum gebeten, bis Juni/ Juli dem Gemeinderat einen konkreten Umsetzungsvorschlag vorzustellen, was im Rahmen der heutigen Sitzung geschehen soll.

An dieser Stelle wird auf die Präsentation im Anhang verwiesen. Frau Steinbacher wird im Rahmen der Sitzung den Planungsansatz detailliert vorstellen. 

Zusammengefasst ist geplant, den Höllbach im Bereich des Fördergebietes deutlich aufzuwerten, zugänglich zu machen und gleichzeitig den Verkehrsraum neu zu ordnen. Im Überblick könnte dies wie folgt geschehen:

Gesamtansicht, mit geänderter Wegeführung Saliterstraße (keine doppelte Wegeführung mehr wie heute):







Zu bedenken ist auch, dass eine Ertüchtigung des Einfahrtsbereichs „Saliterstraße“ ohnehin auf längere Sicht unumgänglich ist (auch wg. der neuen Baugebiete in diesem Bereich) und im Zuge dieser Arbeiten auch die Gewerke  „Wasserleitung“ und „Abwasser“ abgedeckt werden könnten. Die Straßenoberfläche des genannten Bereichs ist heute in sehr schlechtem Zustand, was im Zuge des Projekts ebenfalls geheilt werden könnte. 

Im Detail stehen mittel- bis langfristig folgende Arbeiten in dem Bereich an:
  1. Eigentliche Straße „Saliterstraße“ (Einfahrtsbereich): In sehr schlechtem Zustand und sanierungsbedürftig, Straßenführung „historisch gewachsen“ und eigentlich nicht sinnvoll („Astgabelung“); Wertstoffhof mitten im Straßenbereich.
    Sanierung auch zu empfehlen, weil die Zahl der Nutzer der Straße bereits gestiegen ist (neue Anwesen) und diese weiter steigt durch die angestrebten Baugebiete Saliter Nord + Süd.
  2. Wasserleitung: Analog allen anderen zur Sanierung anstehenden Straßen müsste diese ohnehin erneuert werden; ein Rohrbruch in dem Bereich war bereits zu verzeichnen.
  3. Abwasserkanal & Hauptabwasserkanal | Schaffung von zusätzlichem Rückhaltevolumen: Durch den Umbau der beiden parallel verlaufenden Abwasserkanäle kann ein Rückhaltevolumen geschaffen werden, welches den weiter östlich gelegenen Stauraumkanal erheblich entlastet (vgl. aufgeschwemmte Kanaldeckel nach Starkregenereignis im vergangenen Jahr). Sinnvoll wäre am Beginn der Saliterstraße (Einmündung Moorenweiser Straße) das Becken (=Rückhaltestauraum) zu bauen und dann nur den in der Straße liegenden Kanal weiterzuführen (aufgrund der jetzigen Dimension dieses Kanals kann dieser mit einer Rohr-im-Rohr-Sanierung ertüchtigt werden). Der zweite, parallel verlaufende Kanal, der teilweise in der Böschung bzw. im Höllbach verläuft, wird nicht mehr benötigt. 
  4. Ertüchtigtung „Kleiner Wertstoffhof“: Wie dargestellt, ist die räumliche Situierung des Kleinen Wertstoffhofes nicht optimal; mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb ist vorbesprochen, dass dieser einer Verlagerung offen gegenübersteht und auch die Kosten hierfür übernehmen würde.


Die Kosten (gem. Schätzung; Inflation, etc. nicht eingerechnet!) für das Gesamtprojekt werden Stand heute wie folgt grob beziffert – sind aber mit Puffer kalkuliert. Baunebenkosten wie z. B. Straßenbeleuchtung, Planungskosten (könnten tw. durch eigenes Personal erbracht werden) sind noch nicht enthalten, weil Stand heute schlecht abschätzbar:
  • Renaturierung Höllbach innerorts wie heute vorgestellt: 238 TEUR netto; abzgl. Bundesföderung 175 TEUR verbleibt ein Gemeindeanteil von ~ 63 TEUR brutto.
    Einsparmöglichkeiten würden sich z. B. bei der Gestaltung des Wasserspielplatzes, etc. ergeben, sofern vom Gremium gewünscht.  
  • Straßenbaumaßnahme: 325 TEUR brutto
    Einsparmöglicheiten könnten sich ergeben durch die Wahl anderer Materialien z. B. im Bereich Pflasterung, …
  • Sanierung Wasserleitung [direkt betroffen wären dem Anschein nach KEINE Hausanschlüsse]: 120 TEUR brutto.
    [würde implizit über die Wassergebühren refinanziert, wäre aber zunächst durch die Gemeinde „vorzustrecken“]
  • Umbau Abwasserkanal; Zusammenführung Kanal-Leitungen und Bau Rückhaltebecken: 250 TEUR brutto.
    [würde implizit über die Abwassergebühren refinanziert, wäre aber zunächst durch die Gemeinde „vorzustrecken“]
  • Verlagerung „Kleiner Wertstoffhof“: Kosten würden durch Abfallwirschaftsbetrieb übernommen. 

Mit Gesamtkosten (erste Grobschätzung!) von 775 TEUR brutto  (Gemeindeteil) ist zu rechnen. 

Folglich ergeben sich folgende Entscheidungsvarianten für den Gemeinderat:
  • Variante A: Umsetzung wie vorgeschlagen = „Gesamtpaket“
  • Variante B: Verzicht auf die Straßenbaumaßnahme sowie Verzicht auf die Sanierung von Wasserleitung und Abwasserkanal; damit Verlagerung des Renaturierungsbereichs Richtung Höllbach ausserorts. Warum? Die Renaturierung innerorts ist nach der nun erfolgten detaillierten Betrachtung aufgrund de Raumgewinne nur in Verbindung mit der Straßenbaumaßnahme, etc. sinnvoll. 


Mögliche nächste Schritte, sofern der Gemeinderat heute dem Vorhaben grds. positiv gegenüber steht:
  1. Heute: Grundsätzliche Entscheidung des Gemeinderats, ob das Vorhaben wie dargestellt weiter detailliert & geplant werden soll (Variante A) ODER ob rein die Investition der Bundesförderung (= damit ausschließlicher Fokus auf den Höllbach ohne angrenzenden Bereich bzw. Thema Straßenführung) weiter vorangetrieben werden soll (Variante B).
    => Empfehlung der Verwaltung: Gesamtkonzept wie heute dargestellt (= inkl. optimierter Straßenführung, Wasser- und Abwassernetz)
  2. Anschl.: Detaillierung der Planung mit dem Ziel, diese genehmigungsfähig mit allen relevanten Stellen abzustimmen (LRA, Wasserwirtschaftsamt, ..); ggf. Einbindung weiterer Fachplaner, z. B. für Erschließungsplanung
  3. parallel: Einleitung eines Bürgerbeteiligungsformats, das insb. auch die Anlieger einbindet und weitere Ideen aus der Bürgerschaft aufnimmt.
    Ggf. notwendig: Grundstücksverhandlungen
  4. 2023/2024: Ausschreibung der Arbeiten und Umsetzung je nach Lage



Wichtig: Für die Finalisierung des Förderantrags „Jülich“ (= Teil Renaturierung) sind ergänzende Beschlüsse notwendig, die ebenfalls heute aufgerufen werden. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Bundesförderung i. H. v. 175 TEUR (Eigenanteil 10%); Rest wäre durch die Gemeinde zu tragen, wobei es sich größtenteils um ohnehin notwendige Straßensanierungsmaßnahmen bzw. Maßnahmen im Kontext Wasser/ Abwasser handelt; vgl. Sachvortrag (~ 775 TEUR). 

Aktueller Stand der allg. Rücklage: ~ 7 Mio. EUR | dem Betrag entgegen stehen div. Projekte, von denen aufgrund weiterer Abhängigkeiten nicht klar ist, wann diese tatsächlich kostenwirksam werden. 



Beschluss

Der Gemeinderat unterstützt die im Rahmen der Sitzung vorgestellten Planungsansätze (sog. Variante A – gesamthafter Ansatz) und beauftragt Bürgermeister und Verwaltung, das Projekt bei gleichzeitiger Durchführung einer Bürgerbeteiligung zur Genehmigungsreife voranzutreiben. Gleichzeitig beauftragt der Gemeinderat das Büro Steinbacher Consult aufbauend auf den vorgelegten Planungsansätzen mit der weiteren Ausarbeitung der Planung einschl. Leistungsphase 4. Hierbei ist trennen zwischen Projektteil „Renaturierung“ sowie „angrenzender Straßenbau“. Vor etwaigen Ausschreibungen, etc. ist das Gremium erneut zu befassen, sodass die unter Einbindung der Bürgerschaft bzw. den Anliegern ausgearbeitete Planung durch das Gremium bewertet und beschlossen werden kann. 
Der Gemeinderat beschließt darüber hinaus, die erforderlichen Eigenmittel zum Erhalt der Bundesförderung in den Jahren 2023 ff. im Haushalt darzustellen (= 19.500,- EUR).  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2022 07:50 Uhr