Bebauungsplan "Dorfanger"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Vorentwurfs für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.03.2023

Beratungsreihenfolge

Pressetaugliche Texte

Ziel des Gemeinderats ist die Schaffung von Bauland im Rahmen des sog. „Baulandgrundsatzbeschlusses“. Zu diesem Zweck wurde u. A. ein hälftiger Eigentumsanteil am Areal „Dorfanger“ erworben. Seit Fassung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan am 20.01.2021 hat eine Arbeitsgruppe des Gemeinderats (BGMs Staffler, Wagner und Well sowie GR Göbel) gemeinsam mit dem Planungsverband und weiteren beteiligten intensiv an einem Vorentwurf gearbeitet. Eingeflossen in den Vorentwurf sind verschiedene Parameter wie z. B. städtebauliche Belange (=> Innenbereich mit entsprechender Verdichtung bei gleichzeitigem Anspruch an den Erhalt von Grünzügen), die Ergebnisse eines Bodengutachtens und auch die Notwendigkeit einer späteren sinnvollen Parzellen-Aufteilung zwischen Eigentümern, etc. 
Ebenfalls eingebunden wurde ein Erschließungsplaner sowie die Fachstelle für naturschutzrechtliche Belange des Planungsverbandes. Das Gremium wurde durch den Bürgermeister jeweils über Zwischenstände des Entwurfs informiert. Ebenfalls hat eine virtuelle Bürgerinformationsveranstaltung im Jahr 2021 stattgefunden, die erste Entwürfe transparent gemacht hat. Auch gewürdigt wurde im heute vorgelegten Vorentwurf die Verkehrssituation im Bereich „Dorfanger“, die zu einem späteren Zeitpunkt in einen größeren Kontext gesetzt werden soll (Stichwort „potentielle Bebauung angrenzender Flächen“). 

Aktueller Planungsstand:



Eine Vertreterin des Planungsverbandes wird i. R. d. Sitzung die Grundzüge der Planung erläutern.

Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, i. R. d. heutige Sitzung die „frühzeitige Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit“ in die Wege zu leiten. So haben Bürgerschaft und Behörden die Möglichkeit, in einem strukturierten Verfahren Feedback zum Entwurf zu geben. 

Ziel der Verwaltung ist es, bis spätestens 31.12.2024 einen rechtskräftigen Bebauungsplan vorweisen zu können. 





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Darstellung der Planung in der Gesamtübersicht: 





Beschlussvorschlag:

1)         Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Dorfanger“, bestehend aus Planzeichnung, Textteil in der Fassung vom 17.03.2023 und Begründung in der Fassung vom 27.03.2023.

2)         Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Behörden, durchzuführen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Dorfanger“, bestehend aus Planzeichnung, Textteil in der Fassung vom 17.03.2023 und Begründung in der Fassung vom 27.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

 Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Behörden, durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.05.2023 14:37 Uhr