Bauleitplanung; Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Dorfanger"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.01.2021

Beratungsreihenfolge

Pressetaugliche Texte

Aufgrund der angespannten Lage am Immobilienmarkt hat der Gemeinderat im Jahr 2018 einstimmig den sog. „Bauland-Grundsatzbeschluss“ gefasst. Dem Beschluss folgend, will die Gemeinde Eigentumsanteile an bisher nicht bebauten Grundstücken erwerben und diese dann über Einheimischen-Modelle der Bevölkerung zugänglich machen. Auch der fortgeschriebene Flächennutzungsplan wurde im Hinblick auf eine nachhaltige Baulandentwicklung gestaltet.  

Nachdem der Bedarf an Wohnraum ungebrochen ist, hat der neu gewählten Gemeinderat bereits in seiner ersten regulären Sitzung einen Ankaufsbeschluss für eine in Frage kommende Fläche in der Ortsmitte gefasst. Nach Abschluss der notwendigen Verhandlungen haben Bürgermeister Emanuel Staffler und die Grundstückseigentümer am 26.10.2020 einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet. Mit diesem erwirbt die Gemeinde einen hälftigen Eigentumsanteil (entspricht circa 6.250 m²) an Flurnummer 1375 (Gemarkung Türkenfeld) sowie einer möglichen Zufahrt. Teil des Vertrags ist auch der hälftige Ankauf einer möglichen Ausgleichsfläche. Die bislang unbebaute Fläche befindet sich im Herzen der Gemeinde (zwischen Bahnhofstraße und Aresingerstraße) und ist im Flächennutzungsplan für eine Entwicklung vorgesehen. Der Notar-Vertrag wurde zwischenzeitlich vom Gemeinderat genehmigt.

Gegenstand der heutigen Beschlussvorlage ist der sog. „Aufstellungsbeschluss“.

Planungsziel in diesem Kontext ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung.







Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Türkenfeld beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Dorfanger“. Das Plangebiet umfasst zwischen der Bahnhofstraße und der Aresinger Straße ein ca. 12.500 m² großes Plangebiet (Fläche Fl. Nr. 1375 Gemarkung Türkenfeld). Die Zufahrt erfolgt von der Bahnhofstraße über die Fl. Nr. 1358/6 Gemarkung Türkenfeld.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung. Sofern planungstechnisch sinnvoll und notwendig, können direkt angrenzende Parzellen in die Planung aufgenommen werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Rückkopplung mit dem Gemeinderat ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung des Entwurfs des Bebauungsplanes zu beauftragen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Dorfanger“. Das Plangebiet umfasst zwischen der Bahnhofstraße und der Aresinger Straße ein ca. 12.500 m² großes Plangebiet (Fläche Fl. Nr. 1375 Gemarkung Türkenfeld). Die Zufahrt erfolgt von der Bahnhofstraße über die Fl. Nr. 1358/6 Gemarkung Türkenfeld.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung. Sofern planungstechnisch sinnvoll und notwendig, können direkt angrenzende Parzellen in die Planung aufgenommen werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Rückkopplung mit dem Gemeinderat ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung des Entwurfs des Bebauungsplanes zu beauftragen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2021 12:15 Uhr