Bebauungsplan Dorfanger / hier: Beauftragung eines Ingenieur-Büros bzgl. Erschließungsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2023 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Die erste Auslegung des Bebauungsplans „Dorfanger“ ist mittlerweile abgeschlossen. Der Planungsverband ist aktuell mit der Einarbeitung und Abwägung der Stellungnahmen beschäftigt. Da einige eingegangene Stellungnahmen bereits in diesem frühen Stadium der Aufstellung des Bebauungsplanes eine detailliertere (Erschließungs-)Planung erforderlich machen, schlägt die Verwaltung vor, ein qualifiziertes Ingenieur-Büro mit der Erschließungsplanung zu beauftragen. Im Grunde geht es ähnlich wie beim Bebauungsplan „Saliterstraße Nord“ um die Höhenlage der Straße, sodass die Anschlüsse für Schmutzwasser und Regenwasser zu den einzelnen Grundstücken ebenso passend geplant werden können wie die weitere Ableitung zur Bahnhofstraße. Außerdem soll die Niederschlagswasserbeseitigung genauer unter die Lupe genommen werden.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, das Ingenieurbüro Glatz-Kraus mit den Planungen zur Erschließung der Bereiche Wasser, Schmutzwasser, Regenwasser und Straße mit den Leistungsphasen 1 – 3 zu beauftragen. Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nicht nötig, da die entsprechende Einleitung von Regenwasser in den Dorfweiher bereits im Zuge der wasserrechtlichen Genehmigung für den Ausbau der Bahnhofstraße erfolgt ist. Ein entsprechendes Angebot in Höhe von 49.988,07 € liegt vor. Die Angebotssumme bezieht sich wie beschrieben auf die Leistungsphasen 1 – 3 der Gewerke Wasserleitung, Schmutzwasserkanal, Regenwasserkanal und Straßenbau incl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer und wurde anhand der Kostenschätzung errechnet. Die exakte Abrechnungssumme wird dann anhand der Kostenberechnung durchgeführt, welche Teil der Leistungsphase 3 ist. Auf diese Abrechnungssumme gewährt das Ingenieurbüro Glatz-Kraus 23% Nachlass. Dieser hohe Nachlass entsteht dadurch, da das Ingenieurbüro bereits die wasserrechtliche Genehmigung der Bahnhofstraße verantwortet hat (siehe Ausführungen zuvor). Aufgrund des dadurch vorhandenen Vorwissens des Ingenieurbüros in Bezug auf das Baugebiet „Dorfanger“ kann ein erheblicher Aufwand hinsichtlich Grundlagenermittlung etc. gespart werden. 
Eine Beauftragung des Büros Glatz-Kraus ist in den Augen der Verwaltung auch darum die einzig sinnvolle Lösung, weil die beiden Planbereiche (Bauabschnitt II der Bahnhofstraße sowie Erschließungsplanung Bebauungsplan „Dorfanger“) nahtlos ineinandergreifen müssen. 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Die Kosten für die Erschließungsplanung sind anteilig im Haushalt 2023 vorgesehen.



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Erschließungsplanung des Baugebietes „Dorfanger“ voranzutreiben. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Ingenieurbüro Glatz-Kraus mit der Erschließungsplanung für das Baugebiet Dorfanger wie im Sachvortrag dargestellt zu beauftragen.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Erschließungsplanung des Baugebietes „Dorfanger“ voranzutreiben. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Ingenieurbüro Glatz-Kraus mit der Erschließungsplanung für das Baugebiet Dorfanger wie im Sachvortrag dargestellt zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2023 10:12 Uhr