Ausbau Bahnhofstraße - Bauabschnitt II / hier: Vergabe der gemeindlicherseits zu beauftragenden Leistungen sowie Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses der im Rahmen der Dorfentwicklung mit Auftraggeberschaft "Teilnehmergemeinschaft" zu vergebenden Aufträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025, 26.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2023 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2023 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.10.2024 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025 26.02.2025 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

In den letzten Wochen hat unter Federführung des Amtes für ländliche Entwicklung die gemeinsame Ausschreibung von Straßen- und Wegebaumaßnahmen (Bauherr: Teilnehmergemeinschaft) sowie notwendiger Bauleistungen im Kontext der Oberflächenentwässerung und der Sanierung der Wasserleitung (Verantwortung: Gemeinde) stattgefunden. 

Eine umfangreiche Anlieger- sowie Bürger-Information ist in Abstimmung mit der TG bzw. dem ALE in Vorbereitung. Kommuniziert werden soll nach einem Gespräch mit den zu beauftragenden Firmen, sodass möglichst belastbare Aussagen zum Bauzeitplan geteilt werden können. 

Es haben sich 4 Firmen an der Ausschreibung beteiligt bzw. Angebote abgegeben. 

Das Ergebnis der förmlichen Ausschreibung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

A) ARBEITEN MIT AUFTRAGGEBERSCHAFT „TEILNEHMERGEMEINSCHAFT“:
Nachrichtlich: Direkt vor der heutige GR-Sitzung findet/fand eine Sitzung der Teilnehmergemeinschaft statt. In diesem Rahmen soll/wurde die Auftragsvergabe beschlossen (werden). 

Der (nichtöffentliche!) Vergabevorschlag für die TG-Gewerke findet sich im Anhang; die für die Gemeinde relevanten Kostenanteile sind in der Tabelle unten aus Transparenzgründen aufgeführt. 



B) ARBEITEN MIT AUFTRAGGEBERSCHAFT „GEMEINDE“:

Der Vergabevorschlag wurde – wie beauftragt – durch das Büro Glatz/Kraus in enger Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung erstellt: 

Auszug aus der Submissionsauswertung: 

Nachrichtlich die weiteren Angebote im Überblick (=> Der Angebotspreis liegt circa 20% unter der durch das Ingenieurbüro erstellten Kostenschätzung):




Hinzukommen – wie dem Gremium bekannt – durch die Gemeinde zu beauftragende Leistungen, für die geschätzt die in der Tabelle unten aufgeführten Kosten anfallen: 
  1. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung
  2. Den Bau des Buswartehauses
    Förderbescheid der Regierung von Oberbayern liegt vor
  3. Den Bau der Fahrradständer
    Förderbescheid der Regierung von Oberbayern liegt vor.
  4. Die durch die Baumaßnahmen notwendig werdende Verlegung bestehender Leitungen, wofür die Gemeinde z. B. gem. gesetzlicher Regelungen bzw. gem. Vereinbarungen in den Konzessionsverträgen den jeweiligen Spartenträger (anteilig) entschädigen muss. 
  5. Entsorgungskosten für Bodenmaterial
    Darüber hinaus wird das Thema „Entsorgung von Bodenmaterial“ eine Rolle spielen. Wie zwischen TG und Gemeinde vereinbart, fungiert die Gemeinde als Vergabestelle für die notwendigen Entsorgungsarbeiten. Die Beauftragung und Bezahlung für den auf die TG entfallenden Teil erfolgt dann direkt über die TG-ALE-Schiene (= nur anteilige Bezahlung durch die Gemeinde). Für den zweiten – durch die Gemeinde zu verantworteten Entsorgungsteil (insb. Aushub im Kontext Wasserleitung und Oberflächenentwässerung) – zeichnet die Gemeinde selbst verantwortlich. Um hier handlungsfähig zu sein (Ausschreibungen, Vergaben), sollte ein Budgetrahmen festgesetzt werden. Dieser orientiert sich an einer Mischkalkulation der verantwortlichen Ingenieurbüros (siehe Excel-Datei unten). 


Gesamtkosten-Übersicht (aktuellster Stand) mit Nennung der zusätzlich seitens der Gemeinde zu tragenden Kosten (vgl. Aufzählung oben, Punkte 1-5)






Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Notwendige Mittel wurden im Haushalt 2025 sowie in der Finanzplanung der Folgejahre eingestellt.

Beschlussvorschlag:

Zu A: ARBEITEN MIT AUFTRAGGEBERSCHAFT „TEILNEHMERGEMEINSCHAFT“:
Der Gemeinderat nimmt das Ausschreibungsergebnis zur Kenntnis. Entsprechende Co-Finanzierungsvereinbarungen zwischen Gemeinde und Teilnehmergemeinschaft wurden bereits vom Gemeinderat genehmigt und durch den Bürgermeister unterzeichnet. Der Gemeinderat nimmt ergänzend ausdrücklich zur Kenntnis, dass die anteilig für die TG-Maßnahme anfallenden Planungskosten (inkl. Bauüberwachung) zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Schätzung darstellen können. 

Zu B: ARBEITEN MIT AUFTRAGGEBERSCHAFT „GEMEINDE“:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Arbeiten im Bereich der Oberflächenentwässerung sowie Sanierung der Wasserleitung, Sanierung des Schmutzwasserkanals, etc. (vgl. Umfang der Ausschreibung) gemäß Vergabevorschlag an die Firma  zum Preis von 1.474.328,01 EUR brutto.
Die Planungsleistungen einschl. der finalen Leistungsphase wurden bereits vom Gemeinderat vergeben, sind größtenteils bereits bezahlt und nur nachrichtlich im Sachvortrag aufgeführt. 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Bereitstellung eines Budgets i. H. v.  984.800 EUR für die im Sachvortrag genannten Zusatzleistungen (vgl. Abschnitt B des Sachvortrags, Unterpunkte 1-5. bzw. Tabellen-Auszug). Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Arbeiten – ggf. nach vorheriger Ausschreibung -zu vergeben und durchführen zu lassen. Von der Summe in Abzug zu bringen sind staatliche Zuschüsse (z. B. Buswartehaus) bzw. die Mehrwertsteuer im Bereich der Arbeiten am Wassernetz. 

Beschluss 1

Zu A: ARBEITEN MIT AUFTRAGGEBERSCHAFT „TEILNEHMERGEMEINSCHAFT“:
Der Gemeinderat nimmt das Ausschreibungsergebnis zur Kenntnis. Entsprechende Co-Finanzierungsvereinbarungen zwischen Gemeinde und Teilnehmergemeinschaft wurden bereits vom Gemeinderat genehmigt und durch den Bürgermeister unterzeichnet. Der Gemeinderat nimmt ergänzend ausdrücklich zur Kenntnis, dass die anteilig für die TG-Maßnahme anfallenden Planungskosten (inkl. Bauüberwachung) zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Schätzung darstellen können. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu B: ARBEITEN MIT AUFTRAGGEBERSCHAFT „GEMEINDE“:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Arbeiten im Bereich der Oberflächenentwässerung sowie Sanierung der Wasserleitung, Sanierung des Schmutzwasserkanals, etc. (vgl. Umfang der Ausschreibung) gemäß Vergabevorschlag an die Firma  zum Preis von 1.474.328,01 EUR brutto.
Die Planungsleistungen einschl. der finalen Leistungsphase wurden bereits vom Gemeinderat vergeben, sind größtenteils bereits bezahlt und nur nachrichtlich im Sachvortrag aufgeführt. 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Bereitstellung eines Budgets i. H. v.  984.800 EUR für die im Sachvortrag genannten Zusatzleistungen (vgl. Abschnitt B des Sachvortrags, Unterpunkte 1-5. bzw. Tabellen-Auszug). Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Arbeiten – ggf. nach vorheriger Ausschreibung -zu vergeben und durchführen zu lassen. Von der Summe in Abzug zu bringen sind staatliche Zuschüsse (z. B. Buswartehaus) bzw. die Mehrwertsteuer im Bereich der Arbeiten am Wassernetz. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.04.2025 16:05 Uhr