Projekt "Verlagerung Hundesportgelände (...)" / hier: Abschluss einer Nutzungsvereinbarung bzw. eines Pachtvertrags für das neu entstehende Hundesportgelände


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 informativ 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2023 beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 29.11.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.10.2024 ö beschließend 14
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 26.05.2025 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Nachdem die Arbeiten zur Schaffung eines neuen Hundesportgeländes wie geplant begonnen haben und die Bezugsfertigkeit noch in diesem Jahr angestrebt wird, muss ein entsprechender Pacht- bzw. Nutzungsvertrag mit dem zukünftigen Nutzer „Hundefreunden Türkenfeld e. V.“ geschlossen werden. Die Absicht, einen entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen, wurde von beiden Parteien (Gemeinde & Hundefreunde Türkenfeld e. V.) bereits in einem vom Gemeinderat genehmigten Vorvertrag festgehalten. 

Die Verwaltung hat einen Vertragsentwurf erarbeitet und mit den Vereinsverantwortlichen abgestimmt.

Die Kerninhalte des Vertrags werden nachfolgend dargestellt:

**1. Vertragsgegenstand:**  
- Verpachtet wird eine Teilfläche auf Fl. Nr. 67/0, inkl. 2025 errichteter Hütte, Veranda, Parkplätze, umzäunter Wiese.  
- Nutzung als Vereinsgelände / Hundesportanlage.  
- Lageplan und Bauplan sind Bestandteil des Vertrags.  
- Parkplatznutzung durch AWB-Kunden ist zu dulden.

**2. Nutzung:**  
- Nutzung ausschließlich für satzungsgemäße Vereinszwecke.  
- Fremdnutzung nur mit Zustimmung des Verpächters.  
- Verpächter kann an max. 60 Tagen/Jahr das Gelände selbst oder durch Dritte unentgeltlich nutzen.  
- Pächter sorgt für saubere und sichere Übergabe, Einweisung erfolgt durch ihn.

**3. Bauliche Maßnahmen und Unterhalt:**  
- Geplante feste Einbauten müssen genehmigt werden.  
- Bauliche Veränderungen nur mit Zustimmung.  
- Pächter übernimmt Unterhalt, Pflege, Winterdienst und Verkehrssicherung auf eigene Kosten.  
- Versicherungspflicht liegt beim Pächter (inkl. Mindestdeckungssumme für Hütte etc.).  
- Verpächter kann jährliche Begehung verlangen, festgestellte Mängel sind zu beheben.

**4. Vertragsdauer und Kündigung:**  
- Beginn mit Fertigstellung (voraussichtlich Sept. 2025), unbefristet.  
- Kündigungsfrist: 9 Monate zum Jahresende.  
- Sonderkündigungsrecht bei Pflichtverletzung oder Zweckverfehlung.  
- Rückgabe im ursprünglichen Zustand; eigene Einbauten sind zu entfernen.

**5. Kosten:**  
- Pachtzins: Keine Zahlung.  
- Betriebskosten (Wasser, Strom, etc.) trägt der Pächter.

**6. Genehmigungen:**  
- Keine Haftung der Gemeinde für behördliche Genehmigungen.  

**7. Zutrittsrecht:**  
- Gemeinde darf Gelände in Absprache betreten und besichtigen.



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat genehmigt den vorgelegten Vertragsentwurf und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, diesen zu unterzeichnen. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den vorgelegten Vertragsentwurf und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, diesen zu unterzeichnen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2025 12:07 Uhr