Nachdem die Arbeiten zur Schaffung eines neuen Hundesportgeländes wie geplant begonnen haben und die Bezugsfertigkeit noch in diesem Jahr angestrebt wird, muss ein entsprechender Pacht- bzw. Nutzungsvertrag mit dem zukünftigen Nutzer „Hundefreunden Türkenfeld e. V.“ geschlossen werden. Die Absicht, einen entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen, wurde von beiden Parteien (Gemeinde & Hundefreunde Türkenfeld e. V.) bereits in einem vom Gemeinderat genehmigten Vorvertrag festgehalten.
Die Verwaltung hat einen Vertragsentwurf erarbeitet und mit den Vereinsverantwortlichen abgestimmt.
Die Kerninhalte des Vertrags werden nachfolgend dargestellt:
**1. Vertragsgegenstand:**
- Verpachtet wird eine Teilfläche auf Fl. Nr. 67/0, inkl. 2025 errichteter Hütte, Veranda, Parkplätze, umzäunter Wiese.
- Nutzung als Vereinsgelände / Hundesportanlage.
- Lageplan und Bauplan sind Bestandteil des Vertrags.
- Parkplatznutzung durch AWB-Kunden ist zu dulden.
**2. Nutzung:**
- Nutzung ausschließlich für satzungsgemäße Vereinszwecke.
- Fremdnutzung nur mit Zustimmung des Verpächters.
- Verpächter kann an max. 60 Tagen/Jahr das Gelände selbst oder durch Dritte unentgeltlich nutzen.
- Pächter sorgt für saubere und sichere Übergabe, Einweisung erfolgt durch ihn.
**3. Bauliche Maßnahmen und Unterhalt:**
- Geplante feste Einbauten müssen genehmigt werden.
- Bauliche Veränderungen nur mit Zustimmung.
- Pächter übernimmt Unterhalt, Pflege, Winterdienst und Verkehrssicherung auf eigene Kosten.
- Versicherungspflicht liegt beim Pächter (inkl. Mindestdeckungssumme für Hütte etc.).
- Verpächter kann jährliche Begehung verlangen, festgestellte Mängel sind zu beheben.
**4. Vertragsdauer und Kündigung:**
- Beginn mit Fertigstellung (voraussichtlich Sept. 2025), unbefristet.
- Kündigungsfrist: 9 Monate zum Jahresende.
- Sonderkündigungsrecht bei Pflichtverletzung oder Zweckverfehlung.
- Rückgabe im ursprünglichen Zustand; eigene Einbauten sind zu entfernen.
**5. Kosten:**
- Pachtzins: Keine Zahlung.
- Betriebskosten (Wasser, Strom, etc.) trägt der Pächter.
**6. Genehmigungen:**
- Keine Haftung der Gemeinde für behördliche Genehmigungen.
**7. Zutrittsrecht:**
- Gemeinde darf Gelände in Absprache betreten und besichtigen.
Der Gemeinderat genehmigt den vorgelegten Vertragsentwurf und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, diesen zu unterzeichnen.