Bauantrag, Neubau eines 5-Spänners mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 232/1 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.10.2019 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö beschließend 14
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.01.2021 ö 14

Pressetaugliche Texte

Das 1.077 m² große Grundstück Fl. Nr. 232/1 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.
Auf dem Grundstück soll ein Baukörper mit einer Grundfläche von 25,43 m x 11,00 m errichtet werden. Das Gebäude beinhaltet 5 Wohneinheiten. Die Wandhöhe beträgt 6,50 m, die Firsthöhe 10,50 m. Das Gebäude ist mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 36° geplant.
Es sind fünf Garagen und 5 offene Stellplätze geplant.
Die GRZ (Grundflächenzahl, Grundfläche 279 m²) beträgt 0,26 und die GFZ (Geschossflächenzahl, Geschossfläche 558 m²) 0,52.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung des 5-Spänners mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 232/1 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO vorbehandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.


Hinweis: Der Gemeinderat hat Bedenken bzgl. der Zufahrt zu den süd-/westlich gelegenen Garagen und Stellplätzen. Die Zufahrt soll anders angeordnet und die Versiegelung verringert werden. Für den „Spitz“ soll ein Grünplan erstellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 13.11.2019 13:07 Uhr