Bauantrag, Neubau eines 5-Spänners mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 232/1 Gemarkung Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 09.10.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates | 09.10.2019 | ö | beschließend | 7 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates | 20.05.2020 | ö | beschließend | 14 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates | 20.01.2021 | ö | 14 |
Pressetaugliche Texte
Das 1.077 m² große Grundstück Fl. Nr. 232/1 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.
Auf dem Grundstück soll ein Baukörper mit einer Grundfläche von 25,43 m x 11,00 m errichtet werden. Das Gebäude beinhaltet 5 Wohneinheiten. Die Wandhöhe beträgt 6,50 m, die Firsthöhe 10,50 m. Das Gebäude ist mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 36° geplant.
Es sind fünf Garagen und 5 offene Stellplätze geplant.
Die GRZ (Grundflächenzahl, Grundfläche 279 m²) beträgt 0,26 und die GFZ (Geschossflächenzahl, Geschossfläche 558 m²) 0,52.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung des 5-Spänners mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 232/1 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO vorbehandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Hinweis: Der Gemeinderat hat Bedenken bzgl. der Zufahrt zu den süd-/westlich gelegenen Garagen und Stellplätzen. Die Zufahrt soll anders angeordnet und die Versiegelung verringert werden. Für den „Spitz“ soll ein Grünplan erstellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Datenstand vom 13.11.2019 13:07 Uhr