Angepasster Zeitplan nach Vorlage der Gesamtkostenschätzung für Ausbau Bahnhofstraße (urspr. sog. Bauabschnitt II) / Grundsatzbeschluss des Gemeinderats


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö informativ 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö 4

Pressetaugliche Texte

Zum Hintergrund:
Der Bürgermeister hatte dem Gemeinderat im Rahmen der Januar Sitzung (2021) berichtet:
Lernend aus den zeitintensiven Erfahrungen der Vorbereitungsarbeiten für den Bauabschnitt I hatte Bürgermeister Staffler angeregt, frühzeitig die nächsten Schritte im Hinblick auf Bauabschnitt II zu besprechen. Zum einen, weil das Areal um den Weiher höchst anspruchsvoll ist i. B. auf Umsetzung und wasserrechtliche Genehmigung; zum anderen, weil der Rest der Bahnhofstraße deutliche länger ist als der Bau-Abschnitt des Jahres 2021 (deutlich mehr Anlieger, zu bauende Meter) und die Abstimmung mit der Deutschen Bahn bzgl. Bahnhofsvorplatz ansteht.
Folgendes wurde am 18.01.2021 vereinbart:
  1. Herr Kurz erstellt eine Übersicht der zu erwartenden Kosten inkl. Weiher, wasserrechtliche Ausgleichsmaßnahme, Straßenbau und Kosten für die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes sowie der ersatzweise auf Gemeindegrund entlang dem Areal „Metzgerei Eisenreich“ zu bauenden Parkplätzen. Diese wird dann TG und GR vorgelegt.
  2. Bgm. Staffler hat angeregt, für den Weiher ein 3-D-Modell analog dem Ortszentrum anzufertigen.
  3. Bgm. Staffler geht bereits jetzt mit dem aktuellen Planentwurf (verabschiedete Fassung TG) auf die Deutsche Bahn zu, um Genehmigungsmodalitäten, etc. zu prüfen.
  4. Bgm. Staffler prüft mit der Regierung von Oberbayern, ob für die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes Zuschussmöglichkeiten bestehen.
WICHTIG: In dem Termin wurde deutlich, dass ALE-seitig nur der Ausbau im Kernort (= bis Kreuzung Bahnhofstraße / Schulstraße) gefördert werden darf. Dies heißt, dass rechnerisch die KOMPLETTEN Ausbau-Kosten ab der Einmündung Schulstraße/ Bahnhofstraße (inkl. Bahnhofsvorplatz und Kompensationsbauten Parkplatz) ALLEIN durch die Gemeinde zu stemmen sind. Vsl. werden fiktive Ausbau-Anteile berechnet, sodass die Maßnahme „aus einem Guss“ realisiert werden kann, der Förderanteil dann aber gerechnet auf die Gesamtlänge bzw. das Gesamtvolumen deutlich unter 62% sinken wird (eher ~ 20%). Insofern sollte versucht werden, für den Bahnhofsvorplatz eine Förderung z. B. durch die Regierung von Oberbayern zu erhalten. Bgm. Staffler klärt, ob es entsprechende Förderprogramme gibt. Es ist folglich unerlässlich, frühzeitig einen Überblick über die auf die Gemeinde zukommenden hohen Kostenanteile zu bekommen. Ggf. muss bei Ausführungsvarianten, etc. im Licht der Haushaltsentwicklung nochmals nachgesteuert werden.

Zwischenzeitlich hat Herr Kurz die vom Bürgermeister erbetene Gesamtkosten-Kalkulation für Bauabschnitt II vorgelegt.
Diese stellt sich wie folgt dar (ergänzt um Schätzwerte für die Bereiche Wasserleitung & Oberflächenentwässerung):

Aus Sicht der Verwaltung sprengt der Eigenanteil von ~ 4 Mio. EUR (Schwerpunkt vermutlich im Haushaltsjahr 2022) den finanziellen Handlungsspielraum der Gemeinde. In der Gesamtschau aller Projekte im Gemeindegebiet (z. B. Sanierung Hallenbad, zwangsläufig notwendige Straßensanierungen in den nächsten Jahren, …) sollte darum darüber nachgedacht werden, die Ertüchtigung des Bahnhofsvorplatzes (inkl. Neubau von MVV-Parkplätzen auf Gemeindekosten) zu verschieben.  Hier ist nicht ausgeschlossen, dass zu einem späteren Zeitpunkt auf staatliche Zuschüsse für sog. „Mobilitätsdrehscheiben“ zurückgegriffen werden kann.
 
Ein Streichen oder Verschieben des Ausbau-Abschnitts „Dorfweiher“ sowie der Bahnhofstraße als solche erscheint nach den umfangreichen Vorarbeiten, dem erfolgten Grunderwerb, dem abgeschlossenen wasserrechtlichen Verfahren und auch der Bezuschussung durch das ALE NICHT als sinnvoll und sollte wie geplant 2022 durchgeführt werden.

Bürgermeister und Verwaltung schlagen darum vor, den Projektzeitplan wie folgt anzupassen; die Teilnehmergemeinschaft DE wurde bereits in der letzten Sitzung darüber informiert und Einverständnis signalisiert:
  • 2021: Abschluss Bauabschnitt I wie geplant
  • 2022: Ausbau des voll förderfähigen Bereichs (= Dorfweiher, Einmündung Weiherstraße bis Brücke Höllbach am Weiherauslauf, Ende des Abschnitts: Kreuzung Bahnhofstraße  Schulstraße) SOWIE anteilig Wasserleitung und Oberflächenentwässerung.
    Darstellung des Bauabschnitts 2022: Siehe Grafik auf der Folgeseite
    => neue Abschnitts-Bezeichnung: Bauabschnitt II
  • 2023: Ausbau „Rest“ Bahnhofstraße bis vsl. Anwesen Lessner OHNE neuen Bahnhofsvorplatz, Erneuerung Wasserleitung und Oberflächenentwässerung in diesem Bereich
    => neue Abschnitts-Bezeichnung: Bauabschnitt III
  • Später bzw. sobald Förderprogramme verfügbar sind: Neugestaltung Bahnhofsvorplatz, etc.
Somit ergäben sich folgende zu erwartenden Kosten:


Geplanter Bauabschnitt IINEU (Umsetzung im Jahr 2022 – Voraussetzung: Klärung aller wasserrechtlichen Fragen rund um den Weiher):







Positive votierte Ausbau-Variante seitens TG, etc. (= BESCHLUSSLAGE):

Dem gegenüberstehend: nicht weiter präferierte Variante




Nachrichtlich: Zugrundeliegende Kalkulation Büro Kurz:


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der im Rahmen der heutigen Sitzung vorgelegten Informationen folgenden Grob-Zeitplan für den weiteren Ausbau des Umgriffs Dorfweiher und Bahnhofstraße:
  • 2021: Abschluss Bauabschnitt I wie geplant
  • 2022: Ausbau des voll förderfähigen Bereichs (= Dorfweiher, Einmündung Weiherstraße bis Brücke Höllbach am Weiherauslauf, Ende des Abschnitts: Kreuzung Bahnhofstraße  Schulstraße) SOWIE anteilig Wasserleitung und Oberflächenentwässerung.
    Darstellung des Bauabschnitts 2022: Siehe Grafik auf der Folgeseite
  • 2023: Ausbau „Rest“ Bahnhofstraße bis vsl. Anwesen Lessner OHNE neuen Bahnhofsvorplatz, Erneuerung Wasserleitung und Oberflächenentwässerung in diesem Bereich
  • Später bzw. sobald Förderprogramme verfügbar sind: Neugestaltung Bahnhofsvorplatz mit sog. „Mobilitätsdrehscheibe“, etc.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der im Rahmen der heutigen Sitzung vorgelegten Informationen folgenden Grob-Zeitplan für den weiteren Ausbau des Umgriffs Dorfweiher und Bahnhofstraße:
  • 2021: Abschluss Bauabschnitt I wie geplant
  • 2022: Ausbau des voll förderfähigen Bereichs (= Dorfweiher, Einmündung Weiherstraße bis Brücke Höllbach am Weiherauslauf, Ende des Abschnitts: Kreuzung Bahnhofstraße  Schulstraße) SOWIE anteilig Wasserleitung und Oberflächenentwässerung.
    Darstellung des Bauabschnitts 2022: Siehe Grafik auf der Folgeseite
  • 2023: Ausbau „Rest“ Bahnhofstraße bis vsl. Anwesen Lessner OHNE neuen Bahnhofsvorplatz, Erneuerung Wasserleitung und Oberflächenentwässerung in diesem Bereich
  • Später bzw. sobald Förderprogramme verfügbar sind: Neugestaltung Bahnhofsvorplatz mit sog. „Mobilitätsdrehscheibe“, etc.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.03.2021 11:28 Uhr