Dorfentwicklung | Sanierung Bahnhofstraße & Dorfweiher ("Bauabschnitte II bzw III"): Information des Gemeinderats über den aktuellen Sachstand sowie Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö informativ 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö 4

Pressetaugliche Texte

Im Rahmen der September-Sitzung wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass – zum damaligen Zeitpunkt – aufgrund nicht zur Verfügung stehender Förder-Mittel des Amtes für ländliche Entwicklung eine Alternativfördermöglichkeit für den weiteren Ausbau der Bahnhofstraße bzw. des Dorfweihers gesucht werden soll. Möglich erschien zum damaligen Zeitpunkt die Inanspruchnahme einer ELER-Förderung [= Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums in der Europäischen Union]. Wie dem Gemeinderat bereits mitgeteilt, hat sich in den Folgewochen herausgestellt, dass die ELER-Förderung aufgrund der Projektgröße und Einwohnerzahl Türkenfeld vermutlich nicht zum Tragen gekommen wäre.

Frau Pavoni und Bürgermeister Staffler haben darum weitere Alternativszenarien erörtert. Diese wurden auch innerhalb des Amtes für ländliche Entwicklung abgestimmt.

Stand 24.11.2021 ergibt sich folgendes – erfreuliches! – Bild:
  1. Die Zustimmung der Deutschen Bahn AG zum Umbau des Bahnhof-Vorplatzes liegt mittlerweile vor (= Voraussetzung für jede Art der Förderung!)
  2. Das ALE ist bereit, den Ausbau der eigentlich getrennt betrachteten Bauabschnitte II + II gesamthaft zu fördern. Der Fördersatz orientiert sich dabei an der Finanzkraft der Gemeinde beim Abschluss der Entwurfsplanung.
    Gefördert würde dabei die komplette Straßenbaumaßnahme (inkl. Dorfweiher, Bahnhofsvorplatz) analog Ortszentrum, allerdings ohne anteilige Förderung der Oberflächenentwässerung. Damit in jedem Fall alleinig durch die Gemeinde zu finanzieren sind die Ertüchtigung der Wasserleitung, die Oberflächenentwässerung sowie – analog Ortszentrum – Dinge wie Straßenbeleuchtung, Verlegung von Kabeltrassen, …  
  3. In Folge dessen kann die Ausbaumaßnahme vermutlich in einem zusammengefassten Bauabschnitt II (bestehend aus den eigentlich getrennt geplanten Abschnitten II + III) inkl. Bahnhofsvorplatz erfolgen. 
  4. Um einen „Bau aus einem Guss“ zu ermöglichen, wird versucht, die Ausschreibungen für die Gewerke „Oberflächenentwässerung“ + „Wasserleitung“ mit dem eigentlichen Straßenausbau zusammen zu fassen.
  5. Der Verband für ländliche Entwicklung (VLE, stellt in der aktuellen Bauphase ORTSZENTRUM die Bauaufsicht, …) hat vsl. im Jahr 2022 ausreichend Ressourcen, um die Ausführungsplanung inkl. Ausschreibung der Gewerke mit internen Mitarbeitern zu bestreiten. Dies wäre in vielerlei Hinsicht erfolgreich.
  6. Bauherr für die komplette Maßnahme (inkl. Stellung Bauleitung, …) wäre dann die Teilnehmergemeinschaft. 

Offene Punkte:
  • Abschluss Entwurfsplanung für kompletten Bauabschnitt sowie Genehmigung dieser (=> läuft)
  • Abschluss wasserrechtliches Verfahren Dorfweiher, hier insb. Klärung „Weiherdamm“ (=> Gutachten vergeben).
  • Klärung gemeinsame Ausschreibung Wasserleitung, Oberflächenentwässerung UND Straßenbaumaßnahme durch ALE (=> offen bzw. zu klären).

Möglicher Zeitplan:
  • Bis Ende Q1-2022: 
    Abschluss und Genehmigung Entwurfsplanung mit Festsetzung Fördersatz.
  • Anschließend: 
    Erstellung Ausführungsplanung durch VLE (=> wird vermutlich aufwändig werden, weil Bauabschnitt entsprechend lang und Herausforderungen im Umfeld Weiher gegeben). 
  • Bis Ende 2022: Ausschreibung und Auftragsvergabe aller Gewerke
  • Anfang 2023: Baubeginn


Es muss nochmals betont werden, dass eine Realisierung der Maßnahme OHNE Förderung nicht möglich ist.

Eine aktuelle UNVERBINDLICHE UND UNGEPRÜFTE Kostenschätzung führt folgende Positionen auf, wobei diese noch validiert werden müssen. Insofern sind alle Angaben ohne Gewähr und sollen dem Gemeinderat lediglich einen groben Eindruck von den Dimensionen vermitteln. 


Frau Pavoni und Bgm. Staffler werden in einem gemeinsamen Anliegerbrief alle Anlieger der Bahnhofstraße über den aktuellen Stand informieren. Der Entwurf ist diesem Sachvortrag angefügt und wird verschickt, sofern der Gemeinderat heute entsprechende Beschlüsse fasst. 


***
Aktueller Planungsstand – 2 Abbildungen







Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Abhängig vom weiteren Projektverlauf. Vermutlich in 2022 „nur“ Planungskosten anfallend.


Beschlussvorschlag:
  • Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
  • Der Gemeinderat hebt die weiteren in dieser Sache i. R. d. September-Sitzung 2021 gefassten Beschlüsse auf (= jetzt keine Stellung eines ELER-Antrags).
  • Der Gemeinderat beschließt, bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen eine Realisierung der eigentlich gesplitteten Bauabschnitte II + III in einem Verfahren umzusetzen. Anderslautende Beschlüsse i. B. auf eine Splittung der Bauabschnitte werden aufgehoben.
    Gleichzeitig begrüßt der Gemeinderat die Bereitschaft des ALE, hier weiter federführend tätig zu sein.
  • Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle notwendigen Vereinbarungen, etc. mit ALE bzw. TG zur Umsetzung des Projektes abzuschließen.
  • Die finale Entwurfsplanung ist dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorzulegen.   

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat hebt die weiteren in dieser Sache i. R. d. September-Sitzung 2021 gefassten Beschlüsse auf (= jetzt keine Stellung eines ELER-Antrags).
  3. Der Gemeinderat beschließt, bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen eine Realisierung der eigentlich gesplitteten Bauabschnitte II + III in einem Verfahren umzusetzen. Anderslautende Beschlüsse i. B. auf eine Splittung der Bauabschnitte werden aufgehoben.
    Gleichzeitig begrüßt der Gemeinderat die Bereitschaft des ALE, hier weiter federführend tätig zu sein.
  4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle notwendigen Vereinbarungen, etc. mit ALE bzw. TG zur Umsetzung des Projektes abzuschließen.
  5. Die finale Entwurfsplanung ist dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorzulegen.   


Die einzelnen Beschlüsse 1-5 werden in einer Abstimmung zusammengefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2022 08:35 Uhr