Abschluss Sanierung Schloss / hier: Vorstellung des Gutachtens im Hinblick auf den Handlungsbedarf an der Fassade sowie Beschlussfassung über die präferierte Sanierungsvariante


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 26.10.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2023 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Parallel zum Abschluss der Fenster-Sanierung wurde – wie mit Landratsamt und Denkmalamt vereinbart bzw. von diesen erbeten – ein Gutachten zur Ermittlung des Handlungsbedarfs an der Fassade durch einen namhaften Restaurator (Kirchenmaler Pfister) erstellt. Das Dokument inkl. fachlicher Einschätzung (siehe Stellungnahme Denkmalamt unten) liegt nun vor und wurde durch die übergeordneten Stellen geprüft. Ebenfalls erstellt wurde eine Kostenschätzung für die Fassaden-Sanierung. Diese beläuft sich je nach Variante auf 75 TEUR bzw. knapp 150 TEUR (jeweils zzgl. Gerüstkosten, etc.). Nach Rücksprache mit dem Büro Reitberger und aufbauend auf dem Energiegutachten zum Rathaus sind bei der Fassadensanierung außen ausdrücklich keine weiteren energetischen Maßnahmen empfohlen. Aus Sicht der Verwaltung würde die Fassadensanierung die mit Beginn der Wahlperiode begonnenen Arbeiten im und am Rathaus abschließen und einen dann wieder über Jahrzehnte ansehnlichen Zustand herstellen. Im Hinblick auf das Gemeinde-Jubiläum im Jahr 2024 (1275-Jahrfeier) sollte die Maßnahme im Jahr 2023 umgesetzt werden.

Im Rahmen der Sitzung wird Herr Markus Pfister (Restaurator i.H., Kirchenmalermeister, Hans Pfister GmbH) für Fragen zur Verfügung stehen. 


Folgende Varianten wurden gutachterlich untersucht: 

Variante 1 (a) = 1:1 Erhalt der aktuellen Bemalung
In dieser Variante würde versucht werden, die um 1970 angelegte und historisch nur teilweise belegbare Bemalung 1:1 zu erhalten. Die Arbeiten wären, wie im Gutachten dargestellt, aufwändiger als der Alternativvorschlag (Variante 2).
Die Kostenschätzung beläuft sich auf rd. 150.000 Euro. Hinzu kommen Kosten für das Gerüst sowie Dokumentation. 

Variante 2 (b) = konservatorische Sicherung der bestehenden Bemalung und Überfassung
Variante 2 würde versuchen, sich am historisch vermuteten aber nicht durchgehend belegbaren Original zu orientieren. Dabei würde die bestehende Bemalung konservatorisch gesichert und im Anschluss überfasst. Überfasst bedeutet, dass die Fassade in einem einheitlich hellen Farbton gestrichen würde. Vor Umsetzung wäre eine Musterachse anzulegen und mit dem Denkmalamt abzustimmen.
Die Kostenschätzung beläuft sich auf rd. 75.000 Euro. Hinzu kommen Kosten für das Gerüst sowie Dokumentation. 

Näherungsweise würde das Rathaus dann wie folgt aussehen (= Zustand direkt nach Generalsanierung ~ 1970). 



Fachliche Stellungnahme seitens des Landesamtes für Denkmalpflege in Abstimmung mit dem Landratsamt (Auszug aus dem entsprechenden Schriftverkehr vom 12.10.2022):
(…) Auch wenn aus konservatorischer Sicht eine Instandsetzung der aktuellen Sichtfassung bevorzugt würde, kann die Variante b (konservatorische Sicherung und Überfassung) im konkreten Fall akzeptiert werden. Für die Überfassung kommt dann allerdings nur der über Fotografien gesicherte Vorzustand um 1943 infrage, der sich durch eine helle Fassade (gebrochenes Weiß, evtl. helles Ocker) ohne farblich abgesetzte Gliederungen etc. darstellt. Hierfür wären vor Ort Musterflächen anzulegen und vor Ausführung mit den Denkmalbehörden abzustimmen. Eine „Erfindung“ neuer Elemente wie Fensterfaschen, Ecklisenen etc. ohne historischen Beleg wird aus fachlicher Sicht abgelehnt. Einen Anhaltspunkt für dieses Erscheinungsbild kann das Foto von ca. 1970 nach Fassadeninstandsetzung und vor Anbringung der Malerei geben (unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich bereits korrigierten Fensterformate).
 

Zuschüsse:
Die Bezuschussung beider Varianten ist grds. möglich. Allerdings ist – wie bei allen Maßnahmen im Umfeld Denkmal – eine Aussage über die konkrete Höhe der Zuschüsse immer erst im Nachgang zur Ausführung der Arbeiten und abhängig von der Kassenlage der jeweiligen Zuschussgeber möglich.
Zuschussanträge für jeweils kleinere Teilbeträge (jeweils einige tausend Euro) können für beide Umsetzungsvarianten gestellt werden bei
  • Landkreis Fürstenfeldbruck
  • Bezirk Oberbayern
  • Landesamt für Denkmalpflege (Bezuschussung höchst unwahrscheinlich) 
Das Landesamt für Denkmalpflege hat mitgeteilt, dass bei Umsetzung von Variante 1 zusätzlich ein Zuschussantrag bei der Bayerischen Landesstiftung gestellt werden könnte und fachlich unterstützt wird. Hier stehen – vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln – 8,5% der zuwendungsfähigen Ausgaben (= 12.750 EUR) als Diskussionsgrundlage im Raum. 

Ausserdem wurden angefragt die Bürgerstiftung für den Landkreis FFB sowie die Sparkassenstiftung FFB. Beide haben im Stiftungszweck grds. das Thema „Denkmalschutz“ verankert. 


Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung bittet den Gemeinderat um eine Festlegung, welche Variante weiter verfolgt werden soll. Die Verwaltung würde aufbauend auf die heutige Entscheidung die notwendige denkmalrechtliche Erlaubnis einholen sowie die Aufträge ausschreiben, sodass eine Umsetzung im Jahr 2023 möglich wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Sanierung der Rathaus-Fassade. Dabei soll Variante 1 (a) umgesetzt werden. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, alle notwendigen vorbereitenden Schritte einzuleiten, eine denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen und Angebote von Fachfirmen zu erbitten. Der Gemeinderat soll auf dieser Basis Aufträge vergeben können. Ziel ist eine Umsetzung im Jahr 2023. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

Datenstand vom 24.11.2022 15:06 Uhr