In mehreren Sitzungen hat sich der Gemeinderat mit dem Thema „Ertüchtigung der Kläranlage Grafrath“ befasst und notwendige Beschlüsse gefasst.
Offen war bislang die Umsetzung des nachfolgenden Beschlusses, den das Gremium in der Dezember-Sitzung 2021 einstimmig verabschiedet hat:
- Der Gemeinderat nimmt die Empfehlung der Arbeitsgruppe zur Finanzierung des „Türkenfelder Anteils“ an der Kläranlagen-Ertüchtigung zur Kenntnis und ermächtigt den Bürgermeister, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Zweckverband zu schließen.
- Der Bürgermeister wird darüber hinaus ermächtigt, eine etwaig notwendige Haftungserklärung für den Anteil der Gemeinde Türkenfeld an der Darlehensaufnahme des Zweckverbandes ggü. den finanzierenden Kreditinstituten abzugeben. Diese wird betragsmäßig gedeckelt auf max. 2 Mio. EUR abzgl. staatlicher Zuschüsse für das Projekt. Sollte in Folge von Baukostensteigerungen eine weitergehende Erklärung notwendig sein, ist der Gemeinderat erneut zu befassen.
Der Abwasserzweckverband Obere Amper hat im September 2022 den Entwurf einer entsprechenden Vereinbarung vorgelegt, der durch die Kanzlei Döring/Spies erarbeitet wurde.
Kerninhalt der Vereinbarung ist die Umsetzung der vom Gemeinderat beschlossenen gemeinsamen Kreditaufnahme von Zweckverband und Gemeinde zur Gegenfinanzierung der anstehenden Investitionen.
Bzgl. der Stand heute erwarteten Gesamtfinanzierungssumme ergibt sich folgendes Bild (Auszug aus der Vereinbarung):
Details können dem angefügten Vereinbarungsentwurf entnommen werden.
Zu beachten: Der Vereinbarungsentwurf wird finalisiert, sobald exakte Zinssätze und sich daraus ergebende Zins- und Tilgungsflüsse bekannt sind. Nachdem es sich hier um extern beeinflusste Zahlen handelt, die 1:1 übernommen werden, schlägt die Verwaltung eine Zustimmung des Gemeinderats auf Basis des angefügten Vereinbarungsentwurfs vor. Dies auch, weil es sich um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben handelt, das der Rechtsaufsicht vorgelegt werden muss.
Umsetzung der Vereinbarung:
Wie vom Gemeinderat beschlossen, wir die Gemeinde in diesem und im nächsten Haushaltsjahr die notwendigen Eigenmittel (sog. Eigenkapital) an den Zweckverband überweisen.
Alle notwendigen Fremdfinanzierungsmittel werden dann zentral durch den Zweckverband aufgenommen. Die Gemeinde wird vierteljährlich die vereinbarten Tilgungsleistungen erbringen. Diese wiederum werden (indirekt) gespeist aus den Abwassergebühren.