Bebauungsplan "Gewerbegebiet Süd", 1. Änderung; Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen TöB nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2022

Beratungsreihenfolge

Pressetaugliche Texte

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt entscheidet der Gemeinderat über die persönliche Beteiligung von GR M. Schneller.

Vgl. Artikel 49 Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung / Bayerische Gemeindeordnung
(1) Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. 2Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat.
(3) Ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, entscheidet der Gemeinderat ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten.

Abstimmungsergebnis:
JA:              0
NEIN:           0
***

Nachdem infolge der vorgenommenen fachlichen Würdigungen und Abwägungen lediglich einige wenige redaktionelle Konkretisierungen und Klarstellungen an den Unterlagen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ erforderlich werden, muss kein erneutes Beteiligungs- / Auslegungsverfahren mehr durchgeführt werden. Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ kann demnach mit dem Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden. Mit dessen ortsüblicher Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ in der Folge in Kraft.

Beschluss 1

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), jeweils in der Fassung vom 26.10.2022, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Begründung mit Umweltbericht (Teil C) in der Fassung vom 26.10.2022 wird als Bestandteil der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.11.2022 15:06 Uhr