Ausbau Bahnhofstraße - Bauabschnitt II / hier: Zustimmung des Gemeinderats zu der von der Teilnehmergemeinschaft beschlossenen Ausführungsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2023 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2023 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat hat sich parallel zum Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) in den letzten Jahren intensiv mit den Planungen zum Ausbau der Bahnhofstraße II (= Bauabschnitt Weiher bis einschl. Bahnhof) befasst. Nachrichtlich sei nochmals erwähnt, dass die Gemeinde die Bauherren-Rolle für die Gewerke Oberflächenentwässerung und Sanierung Wasserleitung übernimmt. Alle weiteren Gewerke werden durch die Teilnehmergemeinschaft verantwortet.

Per Ende 2022 konnte die Entwurfsplanung fertiggestellt werden. Die letzten Monate wurden genutzt, um eine Ausführungsplanung auf den Weg zu bringen. Im Rahmen der Sitzung der Teilnehmergemeinschaft am 25.09.2023, zu der auch die Damen und Herren des Gemeinderats geladen waren, wurde diese im Detail vorgestellt und durch den Vorstand der TG beschlossen. 

Ziel ist es, die Ausführungsplanung soweit zu finalisieren, dass die Arbeiten (inkl. dem „Gemeindeteil“) Ende des Jahres 2023 ausgeschrieben werden können. WICHTIG:  Eine Ausschreibung kann nur stattfinden, wenn eine Budgetzusage des ALE vorliegt. Diese ist im Moment ungewiss, nachdem offenbar in hohem Maße Bundesmittel gekürzt werden. Dennoch will sowohl die TG wie auch die Gemeinde alle „Hausaufgaben“ machen, um im positiven Fall tätig werden zu können.

Wesentliche Änderung im Vergleich zur bisher bekannten Planung:
Der Gehweg muss nicht auf der gesamten Länge parallel zur Tankstelle in den Weiher verlegt werden. Die exakten Vermessungsdaten zeigen, dass ¾ des Gehwegs auch entlang der Straße geführt werden. Hierdurch muss dem Weiher deutlich weniger Fläche entnommen werden. Gleichzeitig entsteht vollwertiger Pflanzraum f. d. Pflanzen von Bäumen, etc. am Ufer. 


Weil die Gemeinde in der Co-Finanzierungsrolle ist, bittet der Bürgermeister den Gemeinderat um beschlussmäßige Zustimmung zur Ausführungsplanung. 

Ergänzender Hinweis bzgl. Grundabtretungen nach Vorlage der finalen Vermessungsergebnisse:
Wie dem Gemeinderat und der Teilnehmergemeinschaft mitgeteilt, hat der Bürgermeister Kontakt mit einigen Flächen-Eigentümern entlang des Ausbau-Abschnittes II Kontakt aufgenommen. Grund hierfür ist die Tatsache, dass sich einige der erfolgten Grundstücksabtretungen nach Vorlage der finalen Vermessungsergebnisse (etwas) anders darstellen als im Jahr 2019 vertraglich fixiert. Durch angepasste Grundabtretungen könnte ein noch besseres Ausbau-Ergebnis (= möglichst einheitliche Straßen- und Gehwegbreite) erreicht werden. Inwieweit Bereitschaft für weitere Abtretungen besteht, ist zu klären. Wichtig: Das Projekt als solches ist durch diese angestrebte Optimierung NICHT gefährdet. 


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat genehmigt die von der Teilnehmergemeinschaft beschlossene Ausführungsplanung. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die von der Teilnehmergemeinschaft beschlossene Ausführungsplanung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2023 12:30 Uhr