Erweiterung der PV-Anlagen auf den Dächern der Kindergärten Sumsemann und Pfiffikus um Speichermodule / hier: Beratung und Beschlussfassung über einen zwischen Verwaltung und AK Energie abgestimmten Vorschlag


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2024 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Ausgangslage:
Die Gemeinde Türkenfeld hat im Jahr 2020 begonnen, ihre Liegenschaften schrittweise mit Photovoltaik-Anlagen auszustatten. Errichtet wurden zwischenzeitlich Anlagen auf den Dächern der Kindergärten Pfiffikus und Sumsemann, den Feuerwehrhäusern Türkenfeld und Zankenhausen (hier mit Speicher) sowie – deutlich früher durch eine Bürgerinitiative – auf dem Dach der Grund- und Mittelschule. Ebenfalls errichtet wurde eine Anlage auf dem Dach der Kinderkrippe (mit Speicher) und dem Dach der Turnhalle (ebenfalls mit Speicher). Zuletzt wurden vorhandene PV-Anlagen auf den Dächern der Feuerwehr Türkenfeld bzw. des Mosthauses sowie dem Ost-Dach der Grund- und Mittelschule erweitert (jeweils inkl. Speicher)

Was noch fehlt und angesichts des Nutzungsverhaltens bzw. der in den Randzeiten notwendigen Energiemengen sinnvoll ist, die Speicher-Erweiterungen der PV-Anlagen auf den Dächern der Kindergärten Sumsemann und Pfiffikus. Als diese Anlagen im Jahr 2020 gebaut wurden, waren die Speicherpreise noch deutlich höher als heute. Nach heutigen Maßstäben ist ein Speicherbau aber als wirtschaftlich höchst sinnvoll einzustufen. 


Handlungsvorschlag & Kosten:
Die Verwaltung schlägt darum in Abstimmung mit dem AK Energie vor, in den Liegenschaften Sumsemann und Pfiffikus jeweils einen ~ 14 kWh großen Stromspeicher zur Erhöhung des Eigenstromverbrauchs nachzurüsten. 

Die Kosten belaufen sich je Liegenschaft auf 8.667,07 EUR (brutto). Die Verwaltung wird einen Antrag auf Förderung aus dem Regionalfonds der Stadtwerke stellen. Hier ist mit einer Bezuschussung in Höhe von 20% der Kosten zu rechnen, weshalb für die Gemeinde noch Kosten i. H. v. 6.933,66 EUR verbleiben. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Anschaffung nach ~ 10 Jahren amortisiert (Annahme ist ein günstiger Referenz-Strompreis < 30 Cent je kWh). 

UPDATE 17.12.2024: Ob eine Bezuschussung der Stadtwerke möglich ist, ist noch offen. Grund hierfür sind die bereits in nennenswertem Umfang abgerufenen Zuschüsse durch die Gemeinde aus dem entsprechenden Fördertopf (~ 40 TEUR). Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme nur umzusetzen, wenn eine Bezuschussung zugesagt wird. Ohne Bezuschussung ist eine Wirtschaftlichkeit nicht gegeben. 


NACHRICHTLICH:
Parallel läuft eine Anfrage bei den für Belange des Denkmalschutzes zuständigen stellen, nachdem sich auch eine PV-Anlage auf dem teilweise denkmalgeschützten Linsenmanngebäude (=> Zielsetzung: Eigenstromnutzung und Mieterstrommodell) aufgrund der Dachausrichtung lohnen kann. Gesetzliche Änderungen im Bereich Denkmalschutz lassen hier auf eine Realisierbarkeit und auch Förderung hoffen. 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Vgl. Investitionsrahmen wie oben genannt – einzustellen im Haushalt 2025. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung des im Sachvortrag dargestellten Projektes und Beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer Förderzusage wie beantragt durch die Stadtwerke FFB. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung des im Sachvortrag dargestellten Projektes und Beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer Förderzusage wie beantragt durch die Stadtwerke FFB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2025 10:22 Uhr