Bauleitplanung der Nachbarkommunen – Beratung und Beschlussfassung zur Beteiligung des Marktes an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hauzenberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
50. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass der Stadtrat von Hauzenberg nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der berührten Träger Öffentlicher Belange am 22.11.2023 den überarbeiteten Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen hat.
Die ursprüngliche Planung sei auf Grund verschiedener Stellungnahmen angepasst worden. Die textlichen Anpassungen in der Sitzungsvorlage waren farblich (rot) hervorgehoben. Auf die Verfahrensunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auf der Homepage der Stadt (www.hauzenberg.de) in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen/Bauleitplanung“ ist durch die Verwaltung zur Sitzungsvorbereitung hingewiesen worden.
Die Stellungnahme zum Planentwurf soll einschließlich Begründung bis zum 19.07.2024 an die Stadt Hauzenberg vorgelegt werden. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB sei darauf hingewiesen worden, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Seitens der Verwaltung sind die Änderungen und die neue Planung durchgesehen worden und im Vergleich zur bisherigen Stellungnahme (keine Einwendungen) habe sich keine Änderung ergeben. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dass im Beschluss ein Verweis auf die geltende Beschlusslage hinsichtlich der Abstandsflächen etwaiger Windkraftanlagen zu Wohnbebauung auf dem Gemeindegebiet Untergriesbach verwiesen wird. Hier hat der Markt bisher einer Unterschreitung der 10-H-Regelung widersprochen.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt, am bisherigen Beschluss vom 18.07.2022 festzuhalten und gegen den vorgelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes für die Stadt Hauzenberg keine Einwendungen vorzubringen.
Der Beschluss des Marktes Untergriesbach vom 11.05.2015 zur damaligen Flächennutzungsplanung der Stadt Hauzenberg (DBl. 91) hinsichtlich der Abstandsregelungen möglicher Windkraftanlagen zu Wohngebäuden auf dem Gemeindegebiet des Marktes Untergriesbach hat weiterhin Bestand und ist entsprechend zu berücksichtigen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt, am bisherigen Beschluss vom 18.07.2022 festzuhalten und gegen den vorgelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes für die Stadt Hauzenberg keine Einwendungen vorzubringen.
Der Beschluss des Marktes Untergriesbach vom 11.05.2015 zur damaligen Flächennutzungsplanung der Stadt Hauzenberg (DBl. 91) hinsichtlich der Abstandsregelungen möglicher Windkraftanlagen zu Wohngebäuden auf dem Gemeindegebiet des Marktes Untergriesbach hat weiterhin Bestand und ist entsprechend zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.07.2024 10:57 Uhr